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    DGAP-Adhoc  508  0 Kommentare CR Capital Real Estate AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung gem. §§222 ff. AktG - Seite 2



    Mit Wirkung zum 24. Oktober 2017 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 10:1 im Basic Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 23. Oktober 2017.



    Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 23. Oktober 2017, abends, umbuchen. An die Stelle von 10 (zehn) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A0WMQ53) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A2GS625).



    Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN: DE000A2GSUH6) eingebucht.



    Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

    spätestens jedoch bis zum 03. November 2017 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN: DE000A2GSUH6) bemühen. Die Regulierungsfrist endet am 08. November 2017.



    Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. § AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.



    Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN: DE000A2GS625) im Basic Standard der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 24. Oktober 2017 vorgesehen.



    Berlin, am 19. Oktober 2017



    CR Capital Real Estate AG



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