Vielen Dank für die Mühe, die Du Dir gemacht hast. Ich habe den Link mal an sie per eMail geschickt. Denke ich auch, dass sie es so machen wird (auflösung etc.). Es war von der alten Dame unheimlich …
Im übrigen kann die Enkeltochter als Versicherungsnehmer ( = Vertragsinhaber ) diese Auflösung beantragen ! !