#4 Insolvenz wegen Überschuldung muss erstens nur beantragt werden, wenn die Überschuldung im Einzelabschluss nach HGB vorliegt. Und auch dann nur, wenn eine sog. "rechtliche Überschuldung …
#1 Die Zinsforderungen sind ja trotzdem vorhanden und müssen aus der Insolvenzmasse bedient werden. Sind zwar nachrangig, aber dennoch bekommt vorher kein Aktionär auch nur einen cent.