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    Warum beantragt Primacom kein Insolvenzverfahren ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.04.04 13:27:11 von
    neuester Beitrag 30.04.04 14:19:54 von
    Beiträge: 6
    ID: 854.103
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      schrieb am 30.04.04 13:27:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine einfache Beispielrechnung :

      Im Falle einer Insolvenz sind keine Zinszahlungen mehr zu leisten. Der Insolvenzverwalter kann sich in aller Ruhe um den Verkauf der Netze kümmern. Die Gesellschaft setzt momentan ca. € 16 Mio. pro Monat um. Die operativen Kosten liegen bei ca. € 9 Mio. pro Monat. In einem 12 Monate dauernden Verfahren könnte der Insolvenzverwalter ca. € 100 Mio. auf die hohe Kante legen.

      Das Netz in Holland bringt in einem regulären Bieterverfahren mindestens € 550 Mio. (siehe Adelphia in den USA). Die deutsche Netze könnte man für min. 8faches EBITDA verkaufen, d. h. ca. € 500 Mio.

      Nach ca. einem Jahr wären also € 1150 Mio. zu verteilen. Daraus müssten die Schulden mit € 950 Mio. beglichen werden, Kosten für Insolvenzverwatung und Teilbetriebsstillegungen wären bei ca. € 50 Mio.

      Unterm Strich würden rund € 150 Mio. übrigbleiben !!! Das entspricht einem Cashwert pro Aktie in Höhe von € 7,5 !!!

      Das wäre ein Vielfaches von dem, was den Aktionären geboten werden soll.
      Avatar
      schrieb am 30.04.04 13:32:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Deine Rechnung habe ich nicht überprüft, aber ich denke, dass die Verhandlungsposition in einer Insolvenz nicht viel besser als jetzt sein dürfte, da es nur relativ wenige Interessenten für die Netze geben wird.

      Die Interessenten könnten sich aber z. B. leicht mit ihren Geboten absprechen. Z. B. du bekommst Netz A für ne kleine Mark und dafür bekommst du Netz B für lau. Eine Krähe hackt doch der anderen kein Auge raus... ;)
      Avatar
      schrieb am 30.04.04 13:53:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Candlestickchart mit Kaufsignal!
      Orderbuch gut gefüllt.



      Ordertiefe XETRA
      Realtime Ordertiefe Stand 30.04.04 13:32

      Anzahl Kauf Kurs Verkauf Anzahl
      5 000 0,21
      9 000 0,22
      451 0,222
      25 000 0,23
      18 000 0,235
      7 500 0,237
      2 000 0,24
      10 000 0,242
      55 000 0,25
      71 685 0,26


      0,27 12 637
      0,28 4 100
      0,29 15 862
      0,30 18 500
      0,32 10 018
      0,33 10 000
      0,34 2 000
      0,35 14 000
      0,36 2 050
      0,39 13 174

      203 636 Ratio: 1,99 102 341


      Eröffnung: 0,26
      Avatar
      schrieb am 30.04.04 14:03:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich frage mich das auch?

      Denn eigentlich müsste Primacom innerhalb von 3 Wochen nach der Adhoc mit den Geschäftszahlen Insolvenz beantragen.
      Die Gesellschaft hat ein negatives Eigenkapital, d.h. sie ist überschuldet und damit müsste ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden...
      Avatar
      schrieb am 30.04.04 14:18:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1

      Die Zinsforderungen sind ja trotzdem vorhanden und müssen aus der Insolvenzmasse bedient werden. Sind zwar nachrangig, aber dennoch bekommt vorher kein Aktionär auch nur einen cent.

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      Avatar
      schrieb am 30.04.04 14:19:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4

      Insolvenz wegen Überschuldung muss erstens nur beantragt werden, wenn die Überschuldung im Einzelabschluss nach HGB vorliegt. Und auch dann nur, wenn eine sog. "rechtliche Überschuldung vorliegt". Die bilanzielle Überschuldung alleine zwingt nicht zum Insolvenzantrag


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