Finanzwissen: Häufige Fragen zu offenen Immobilienfonds
Ich möchte etwas Geld in einem Immobilienfonds zwischenparken und wieder verkaufen, wenn ich Liquidität benötige. Ist das möglich?
Nein, denn im Gegensatz etwa zu Aktienfonds
eignen sich Immobilienfonds nicht für kurzfristige Spekulationen, sondern sind gemäß der Assetklasse „Immobilien“ auf eine mittel- bis langfristige Haltedauer ausgerichtet. Seit dem Jahr 2013
schreibt das Kapitalanlagegesetz sogar eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten sowie eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten für alle Neuanleger vor. Das heißt: Wer neu in einen Immobilienfonds
investiert, muss zwei Jahre warten, bis die Anteile wieder verkauft werden dürfen. Durch diese Regelung sollen offene Immobilienfonds besser vor massenhaften Rückgaben geschützt und
Liquiditätsengpässe sowie etwaige Fondsschließungen verhindert werden. Ausschlaggebend hierfür waren die Erfahrungen während der Finanzkrise. Damals wollten zahlreiche Anleger ihr Kapital zurück
haben. Die hohen Mittelabflüsse brachten die Fonds in Schwierigkeiten, denn Immobilien lassen sich nun einmal nicht von heute auf morgen verkaufen.
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