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    Rechtsschutzversicherung  896  0 Kommentare Wenn der Arbeitgeber kündigt!

    Eine Insolvenz stand jahrelang im Raum. Und doch kam die Pleite von Air Berlin für viele der 8.000 Mitarbeiter unerwartet. Die Mehrheit steht vor der Kündigung. Maximal 3.000 können auf ein Jobangebot hoffen. Was ist zu tun, wenn Arbeitnehmer ihren Job verlieren. Und inwieweit kann eine Rechtsschutzversicherung helfen?


    Im Falle der Kündigung kann für viele Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung Gold wert sein. (©ajr_images)

    Seit August gilt Air Berlin als insolvent. Seit dem ersten November läuft das Insolvenzverfahren und tausende Mitarbeiter, die vorübergehend freigestellt wurden, erhalten kein Geld mehr. Wie verhält sich ein Mitarbeiter optimal, dem eine Kündigung ins Haus flattert? Und wie wahrt er seine Rechte, wenn die Lage unsicher ist und niemand sagen kann, welche Ansprüche bestehen?

    Grundsätzlich läuft ab dem Zugang des Kündigungsschreibens eine dreiwöchige Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung können auf Seiten des Arbeitgebers bzw. Insolvenzverwalters Fehler gemacht werden. Wichtig zu wissen: Nur Mitarbeiter, die sich für eine Kündigungsschutzklage entscheiden, bleiben im Spiel und können profitieren, sollte später beispielsweise ein Betriebsübergang festgestellt werden - und beispielsweise die Lufthansa für Ansprüche haften. Wer jedoch diese Frist verstreichen lässt, kann in aller Regel gegen die Kündigung später nichts mehr unternehmen.

    Im dann folgenden Kündigungsschutzprozess geht es darum, Druck auf die Gegenseite aufzubauen und eine für den Arbeitnehmer günstige Vereinbarung zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses herbeizuführen. Entscheidend ist, sich unmittelbar nach Erhalt der Kündigung in rechtliche Beratung bei einem spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu begeben.

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    Dieter Fromm
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    Dieter Fromm ist Gründer und Geschäftsführer von moneymeets. Vorher war er 29 Jahre als Berater, Private Banker und Gesamtverantwortlicher für das Privatkundengeschäft der drittgrößten Sparkasse Deutschlands tätig. Mit der Gründung von moneymeets im Jahr 2011 hat er sich auf die Transparenz und die digitale Alternative zur klassischen Anlageberatung konzentriert.
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    Verfasst von Dieter Fromm
    Rechtsschutzversicherung Wenn der Arbeitgeber kündigt! Trotz der geringen Arbeitslosenzahlen verloren im Vorjahr etwa zwei Millionen Menschen ihre Jobs. Was Sie tun sollten, wenn eine Kündigung ins Haus flattert - und wann eine Rechtsschutzversicherung helfen kann.