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     675  0 Kommentare Bundesbank will Chinas Yuan als Währungsreserve nutzen

    HONGKONG/FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Bundesbank wird den chinesischen Yuan in ihre Währungsreserven aufnehmen. Dies sagte Bundesbankvorstand Andreas Dombret am Montag in Hongkong. Der Beschluss dazu sei bereits im vergangenen Jahr getroffen worden. Ausschlaggebend sei gewesen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) denselben Schritt getan und für eine halbe Milliarde Euro Yuan gekauft habe. Dombret wollte sich aber nicht zu dem Betrag äußern, den die Bundesbank zu erwerben gedenkt.

    Der Renminbi, wie der Yuan auch genannt wird, werde von Zentralbanken zunehmend als Teil ihrer Währungsreserven verwendet, sagte Dombret. Die Bundesbank habe sich dazu entschlossen, dies ebenso zu handhaben. Mit ausschlaggebend sei gewesen, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) den Yuan 2016 als Bestandteil seiner Sonderziehungsrechte aufgenommenen habe.

    Die Sonderziehungsrechte sind eine Art Kunstwährung, die als Teil der Währungsreserven der Notenbanken gelten. Die Aufnahme des Yuan in die IWF-Sonderziehungsrechte wurde seinerzeit als "Ritterschlag" für Chinas Währung gewertet. Neben der chinesischen Währung gehören dazu der amerikanische Dollar, der Euro, der japanische Yen und das britische Pfund.

    Die Aufnahme des Yuan als Sonderziehungsrecht war nie frei von Kritik. Bemängelt wurde etwa, dass der Kurs des Yuan, im Gegensatz zu den anderen großen Währungen, nur in engen Grenzen schwanken darf. Die chinesische Notenbank hat weiterhin großen Einfluss auf den Wechselkurs. Hinzu kommt, dass China in den vergangenen Jahren eher Rück- als Fortschritte bei der Liberalisierung des Währungshandels gemacht hat. So bestehen seit längerem Kapitalverkehrskontrollen, mit denen Kapitalflucht verhindert werden soll.

    Auch Bundesbankvorstand Dombret sprach die Kritik an. Er teile die Einwände gegen die unvollständige Liberalisierung des Wechselkurses hin zu einer frei schwankenden Währung. China könne diesen Prozess fortzusetzen und weiter gehen. Dies sei aber eine freie Entscheidung des Landes./bgf/jkr/jha/




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