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    DGAP-Adhoc  534  0 Kommentare Der Vorstand der VTG geht davon aus, dass die Übernahme des Waggonvermieters Nacco durch die VTG Aktiengesellschaft nur unter erheblichen fusionskontrollrechtlichen Auflagen vollzogen werden kann (deutsch)

    Der Vorstand der VTG geht davon aus, dass die Übernahme des Waggonvermieters Nacco durch die VTG Aktiengesellschaft nur unter erheblichen fusionskontrollrechtlichen Auflagen vollzogen werden kann

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    DGAP-Ad-hoc: VTG Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges Der Vorstand der VTG geht davon aus, dass die Übernahme des Waggonvermieters Nacco durch die VTG Aktiengesellschaft nur unter erheblichen fusionskontrollrechtlichen Auflagen vollzogen werden kann

    25.01.2018 / 20:44 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Am 1. Juli 2017 hat die VTG Aktiengesellschaft ("VTG") bekannt gemacht, von der CIT Group Inc, New York City, USA ("CIT"), sämtliche Anteile an der CIT Rail Holdings (Europe) SAS, Paris, Frankreich, zu erwerben. Die CIT Rail Holdings (Europe) SAS ist Eigentümerin der Nacco Gruppe, einem Vermieter von Eisenbahngüterwagen in Europa mit einer Flotte von rund 14.000 Güterwagen. Der Vollzug des Erwerbs steht unter dem Vorbehalt der
    fusionskontrollrechtlichen Freigabe in Deutschland und Österreich.

    Nach dem aktuellen Stand der Gespräche mit dem Bundeskartellamt geht der Vorstand der VTG davon aus, dass eine Freigabe der Transaktion durch das Bundeskartellamt nur unter erheblichen Auflagen erreicht werden kann. Die VTG hat dem Bundeskartellamt daher eine Veräußerung eines signifikanten Teils des zu erwerbenden Nacco-Geschäfts angeboten, der rund 30 % des Güterwagenbestandes der Nacco Gruppe umfasst. Der Vorstand erwartet, dass das Bundeskartellamt die Prüfungsfrist (Phase II) verlängern wird.

    Bei einer Freigabe nach Maßgabe des vorstehenden Vorschlags muss die Umsetzung vor Vollzug der Transaktion und wirtschaftlich durch VTG erfolgen. Daher geht der Vorstand der VTG davon aus, dass die Nacco Transaktion erst im zweiten Halbjahr 2018 vollzogen werden kann. Der EBITDA-Beitrag (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) aus der Nacco Transaktion für das Jahr 2018, den VTG bei Bekanntgabe der Transaktion für das Gesamtjahr 2018 auf circa EUR 100 Mio. vor Transaktions- und Integrationskosten schätzte, würde sich wegen dieser Verzögerung sowie aufgrund des vorstehenden Veräußerungsvorschlages deutlich reduzieren.

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    Kontakt:
    Christoph Marx
    Leiter Investor Relations
    Telefon: +49 (0) 40 23 54-1351
    E-Mail: christoph.marx@vtg.com

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    25.01.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: VTG Aktiengesellschaft
    Nagelsweg 34
    20097 Hamburg
    Deutschland
    Telefon: 040 2354 1351
    Fax: 040 2354 1350
    E-Mail: ir@vtg.com
    Internet: www.vtg.de
    ISIN: DE000VTG9999
    WKN: VTG999
    Indizes: SDAX
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    648539 25.01.2018 CET/CEST

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