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     689  0 Kommentare Diesel-Fahrverbote - aktuelles Urteil aus München - Widerruf von Autokrediten als Ausweg für Verbraucher, um Wertverluste zu vermeiden

    München/Leipzig/Berlin/Trier (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht
    hat seine mit Spannung erwartete Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten
    vertagt. Die Unsicherheit bei Diesel-Fahrern bleibt hoch. Denn auch
    die EU-Kommission macht Druck und will Deutschland zur Einhaltung der
    vorgegebenen Grenzwerte von Stickoxiden in der Luft zwingen. Über 10
    Millionen Diesel-Fahrer sind dem totalen Wertverlust ihres Fahrzeugs
    scheinbar wehrlos ausgeliefert.

    Ein ganz aktuelles Urteil des Landgerichts München I (Az. 29 O
    14138) vom 09.02.2018 gibt betroffenen Diesel-Fahrern neue Hoffnung,
    jedenfalls dann, wenn sie ihr Fahrzeug bei einer Autobank finanziert
    haben. Das Gericht hat entschieden, dass Autokreditverträge der
    VW-Bank rechtsfehlerhaft sind und daher zeitlich unbeschränkt
    widerrufen werden können.

    Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen erklärt: "Praktisch alle
    Autobanken und Leasinggeber belehren in ihren Verträgen nicht
    ordnungsgemäß über das sogenannte Widerrufsrecht. Daher können
    Verbraucher ihren Finanzierungsvertrag auch noch nach Jahren
    widerrufen."

    Wird der Kreditvertrag wirksam widerrufen, müssen Kauf- und
    Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden. Die Verbraucher müssen
    keinen Käufer für ihren wertlosen Diesel finden, sondern geben ihn
    einfach an die Bank zurück. Den Kredit müssen sie nicht mehr
    abzahlen. Im Gegenteil: Die Bank muss einen Großteil der bisherigen
    Kredit- oder Leasingraten zurückzahlen, ebenso die gesamte Anzahlung.

    Das Münchener Urteil ist nicht das erste, dass die Trierer Kanzlei
    Dr. Lehnen & Sinnig erstritten hat. Bereits im Dezember 2017 hat die
    Kanzlei vor dem Landgericht Berlin (Az. 4 O 150/16) einen ersten
    Musterprozess eines Diesel-Fahrers gegen die VW-Bank gewonnen. In
    einem weiteren Prozess vor dem Landgericht Ellwangen (Az. 4 O 232/17)
    waren die Trierer Verbraucheranwälte im Januar 2018 ebenfalls gegen
    die Autobank erfolgreich.

    Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Unsere Kanzlei führt bereits
    mehrere Hundert Prozesse gegen alle namhaften Autobanken,
    insbesondere für Diesel-Fahrer. Aus den mündlichen
    Gerichtsverhandlungen zu diesem rechtlich sehr schwierigen Thema
    können wir berichten, dass die überwiegende Zahl der Gerichte unserer
    Argumentation folgt. Angesichts der drohenden Fahrverbote in 70
    deutschen Städten bietet der Widerruf Verbrauchern mehr denn je einen
    geschickten Ausweg aus der unverschuldeten Diesel-Falle."

    Die im Autokredit-Widerrufsrecht führende Kanzlei Dr. Lehnen &
    Sinnig berät und vertritt bundesweit über 2.500 Verbraucher gegen
    alle namhaften deutschen Autobanken. Die Kanzlei bietet auf ihrer
    Internetseite einen kostenlosen Rechner an, mit dem Verbraucher ihre
    Ansprüche leicht berechnen können.

    Rechner:

    http://ots.de/Gx6XYo

    Beitrag des Verbrauchermagazins ZDF WISO zum Musterprozess vor dem
    Landgericht Berlin:

    http://ots.de/VFJz6i

    Beitrag des Verbrauchermagazins ARD plusminus zum Musterprozess
    vor dem Landgericht Berlin:

    http://ots.de/jGOX3p

    Weitere Einzelheiten zum Berliner Verfahren unter:

    http://ots.de/ULfsFf

    OTS: Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/122701
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_122701.rss2

    Pressekontakt:
    Pressesprecher: Dr. Christof Lehnen
    Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
    Max-Plank-Straße 22
    D - 54296 Trier
    Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
    Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
    E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
    Web: www.lehnen-sinnig.de


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