KTG Agrar
Kleines Trostpflaster?
Liebe Leser,
für die Gläubiger von ausgefallenen Mittelstandsanleihen wie denen des Landwirtschaftsunternehmens KTG Agrar gibt es neue Hoffnung. Bislang hatte sich bekanntlich der Fiskus hartnäckig geweigert, die Verluste aus einem Zahlungsausfall steuerlich anzuerkennen. Doch das könnte sich nun ändern. Denn der Bundesfinanzhof hatte in einer neuen Entscheidung erklärt, dass der endgültige Ausfall von Kapitalforderungen durch eine Insolvenz steuerlich geltend gemacht werden darf. Das dürfte nicht nur übliche Darlehensforderungen betreffen, sondern letztlich auch Anleihen.
Verluste beim Finanzamt angeben
Damit eröffnet sich geschädigten Anlegern die Möglichkeit, zumindest auf steuerlicher Ebene die Verluste aus den ausgefallenen Anleihen etwas zu kompensieren. Allerdings dürften Gläubiger hier vorerst weiterhin gezwungen sein, eine Einzelfallentscheidung beim Finanzamt zu erreichen. Denn der Bundesfinanzhof hatte den strittigen Fall zur Neuentscheidung an das zuständige Finanzgericht zurücküberwiesen und selbst keine endgültige Entscheidung getroffen. Außerdem reicht nach Einschätzung von Experten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch nicht aus, um die Verluste geltend zu machen. Dazu müssten die Gläubiger zunächst den Zeitpunkt abwarten, bis klar ist, dass tatsächlich keinerlei Tilgung der Anprüche erfolgt.
Mittelstandsbonds als Spekulationsobjekt
Für die Notierungen der betroffenen Mittelstandsanleihen dürften die neuen steuerlichen Entwicklungen allerdings keine neue Perspektive bringen. Bei Kursen im einstelligen Bereich wie bei KTG Agrar bleiben die Anleihen hauptsächlich Spielball von Tradern.
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Ein Beitrag von Carsten Müller.