checkAd

    Wirtschaft / Finanzen  1305
    Anzeige
    Bundesgericht erteilt alle Genehmigungen für die Altona Mining Übernahme.

    Bundesgericht erteilt alle Genehmigungen für die Altona Mining Übernahme.

    Nachdem bereits zuvor die Copper Mountain Mining- (ISIN: CA21750U1012 / TSX: CMMC) und Altona Mining- (ISIN: AU000000AOH9 / ASX: AOH) Aktionäre mit deutlicher Mehrheit für die Übernahme stimmten, hat sich nun auch das australische Bundesgericht mit der Erteilung aller Genehmigungen für die Übernahme von Altona Mining durch Copper Mountain Mining ausgesprochen. Die Genehmigung für Copper Mountains Listing an der Australian Stock Exchange wurde ebenfalls mit erteilt.

    Nach der erfolgreichen, rechtlichen Anerkennung der Übernahmepläne hat Altona Mining direkt am Folgetag die entsprechenden Unterlagen bei der australischen Wertpapieraufsicht eingereicht, die bereits von der Börsenaufsicht der Australian Stock Exchange (ASX) als erhalten bestätigt wurden. Somit wurde der Handel der Altona-Aktien mit Börsenschluss zum 04.04.2018 beendet. Die Copper Mountain Mining-Aktien - https://www.youtube.com/watch?v=NqDcU2k6tH8&t=4s hingegen werden ihren Handel an der ASX voraussichtlich am 05. April unter dem zugewiesenen Kürzel C6C zunächst auf vorläufiger Basis beginnen und ab dem 18 oder 19. April, vorbehaltlich aller behördlichen Genehmigungen und der Erfüllung sonstiger marktüblicher Bedingungen, regulär dort notiert sein.

    Viele Grüße

    Ihr

    Jörg Schulte


     


     

    Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

    Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte

    Jörg Schulte
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Jörg Schulte beschäftigt sich seit 1999 nebenberuflich mit Börse und Trading. Seit 2005 richtet er sein Augenmerk auf Explorations- und Bergbauunternehmen und analysiert täglich die Märkte. Seit Januar 2006 ist Jörg Schulte als Community-Mitglied auf wallstreet:online aktiv.
    Mehr anzeigen

    Verfasst von Jörg Schulte
    Wirtschaft / Finanzen Bundesgericht erteilt alle Genehmigungen für die Altona Mining Übernahme. Bundesgericht erteilt alle Genehmigungen für die Altona Mining Übernahme.