Info-Broschüre: Was Fondsanleger zum Thema Steuern wissen müssen
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Mit der Investmentsteuerreform haben sich Anfang 2018 die grundlegenden Mechanismen bei der Besteuerung von Investmentfonds geändert. Eine Broschüre von Allianz GI erklärt die Regelungen anschaulich
anhand von Beispielen.
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Wer seine Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr noch nicht erledigt hat, sollte sich jetzt beeilen: Abgabefrist ist der 31. Mai, es sei denn man bittet die Behörde um einen Aufschub. Zur Steuererklärung verpflichtet sind etwa verheiratete Arbeitnehmer mit den Steuerklassen V, IV mit Faktor oder VI. Auch bei Nebeneinkünften über 410 Euro (Ausnahme: Minijobs), der Inanspruchnahme von Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Arbeitslosengeld von mehr als 410 Euro oder zum Beispiel der Tätigkeit für einen zweiten Arbeitgeber wird die Abrechnung mit dem zuständigen Finanzamt fällig. Auch Fondsanleger müssen unter Umständen eine Steuererklärung abgeben.
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