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    TCU AG  456  0 Kommentare Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG (§37q Absatz 2 Satz 1 WpHG a.F.)

    Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

    Koblenz (pta015/04.06.2018/13:29) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss der TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft, Koblenz, zum 31.12.2015 fehlerhaft ist:

    Die sonstigen Vermögensgegenstände sind um 412 Tsd. Euro zu hoch ausgewiesen, weil ein Schadenersatzanspruch angesetzt wurde, der weder vom Schuldner anerkannt wurde noch über den bereits rechtskräftig entschieden worden war.

    Der Ansatz des Schadenersatzanspruchs in Höhe von 412 Tsd. Euro verstösst gegen § 246 Absatz 1 Satz 2 HGB, weil ein Schadenersatzanspruch, der nicht entweder vom Schuldner anerkannt worden ist oder über den bereits rechtskräftig entschieden worden ist, keinen Vermögensgegenstand darstellt und somit nicht in die Bilanz aufzunehmen ist.

    (Ende)

    Aussender: TCU AG
    Adresse: Im Kimmelberg 2-4, 56072 Koblenz
    Land: Deutschland
    Ansprechpartner: Petra Bauersachs
    Tel.: +49 172 6584139
    E-Mail: bauersachs@telecontrol.de
    Website: www.fernsehfee.de

    ISIN(s): DE0007454209 (Aktie)
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart

    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20180604015 ]





    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    TCU AG Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG (§37q Absatz 2 Satz 1 WpHG a.F.) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss der TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft, Koblenz, zum 31.12.2015 fehlerhaft ist: Die sonstigen Vermögensgegenstände sind …