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    DGAP-News  520  0 Kommentare publity informiert über Ergebnis der Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020





    DGAP-News: publity AG / Schlagwort(e): Anleihe/Vorläufiges Ergebnis


    publity informiert über Ergebnis der Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020


    06.06.2018 / 10:05



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



     



    Die publity AG (Scale, ISIN DE0006972508) informiert über das Ergebnis der Abstimmung der Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5).

     



    In der Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum von Mittwoch, den 30. Mai 2018, 0:00 (MESZ), bis Freitag, den 1. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), haben die Anleihegläubiger mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen, die von der publity vorgeschlagene One Square Advisory Services GmbH (München) zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger gemäß § 18 Abs. 5 der Anleihebedingungen der Wandelanleihe zu bestellen. Die Kernaufgabe des gemeinsamen Vertreters besteht gemäß dem Beschluss darin, mit der publity ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die Wandelanleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der Anleihegläubiger findet. Ein solches etwaiges Konzept würde dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Abstimmung der Anleihegläubiger gestellt werden.



    Die publity hatte für die Abstimmung ohne Versammlung ursprünglich vorgeschlagen, einen Umtausch der Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Wandelanleihe mit erhöhter Verzinsung bei ansonsten im Wesentlichen gleichbleibenden Konditionen zu beschließen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass bei einigen Anleihegläubigern, die einen erheblichen Anteil der Schuldverschreibungen halten, noch weiterer Erörterungs-, Klärungs- und ggf. Anpassungsbedarf hinsichtlich des von der publity vorgeschlagenen Konzepts besteht.



    Um diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, hat die publity am 29. Mai 2018 ihren Beschlussvorschlag dahingehend geändert, zunächst nur den gemeinsamen Vertreter zu bestellen, um mit diesem im Anschluss ein von der erforderlichen Mehrheit der Anleihegläubiger mitgetragenes Konzept zu entwickeln.

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