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Den Freistellungsauftrag 2019 richtig einsetzen
Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören zu den verschiedenen Einkunftsarten im deutschen Steuersystem und sind daher auch als Einnahmen zu versteuern. Dabei fällt die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % an sowie die dann noch berechneten Werte für den Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Durch den Sparer-Pauschbetrag hat man aber die Möglichkeit, sich bis zu einem Betrag von 801 Euro von der Steuer ... Mehr lesen?
Ein Beitrag von Robert Sasse.