checkAd

    LG Hamburg  615  0 Kommentare Haspa muss Schadensersatz leisten

    Hamburg (ots) - Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger
    Sparkasse AG mit Urteil vom 07. Juni 2018 - 321 O 27/16 - erneut zu
    einer Schadensersatzverpflichtung verurteilt. Die von HAHN
    Rechtsanwälte vertretenen Kläger schlossen im September 2008 mit der
    Haspa einen Immobiliendarlehensvertrag. Bei diesen Darlehen steht
    Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Frist zur Ausübung
    dieses Widerrufsrechts wird jedoch nur durch eine fehlerfreie
    Widerrufsbelehrung in Lauf gesetzt, was sich die Kläger nun
    erfolgreich zu Nutze machten. Neben der Rückabwicklung des Darlehens
    wurde ihnen auch Schadensersatz wegen eines möglichen Zinsschadens
    nach Widerruf zugesprochen.

    Die von der Haspa überlassene Widerrufsbelehrung war fehlerhaft.
    Deswegen übten die Kläger ihr Widerrufsrecht mehr als sieben Jahre
    nach Vertragsschluss unter Berufung auf die Fehler in der
    Widerrufsbelehrung aus. Vorgerichtlich wies den Haspa den Widerruf
    als unwirksam zurück. Daher zogen die Kläger vor das Landgericht
    Hamburg und bekamen nun Recht.

    "Das Landgericht Hamburg hat unsere Rechtsauffassung hinsichtlich
    der Ausstiegsmöglichkeit über den Widerruf bestätigt", kommentiert
    der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte die
    erstrittene Entscheidung. "Kunden der deutschen Sparkassen sollten
    ihre Umschuldungsmöglichkeiten wegen fehlerhafter Vertragsunterlagen
    angesichts der noch immer niedrigen Marktzinsen kostenfrei prüfen
    lassen", rät Anwalt Hahn. "Das Besondere an diesem Urteil ist, dass
    die Haspa wegen ihrer vorgerichtlichen Weigerungshaltung sogar zum
    Schadensersatz verurteilt wurde", so Hahn. "Kunden, die ihre Rechte
    noch nicht durchgesetzt haben, sollten nunmehr tätig werden", teilt
    Hahn abschließend mit.

    Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte bietet Kunden von Banken und
    Sparkassen kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer
    Widerrufsmöglichkeit an. Gegen die Haspa hat die Kanzlei in
    vergleichbaren Rechtsstreitigkeiten bereits neun positive Urteile
    erstritten. Die Streitigkeiten enden oftmals in einem Vergleich.
    Dennoch hat die Kanzlei in Widerrufsfällen bundesweit bereits über 50
    positive Urteile für Verbraucher erstritten. Weitere Informationen
    finden Sie unter
    https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.

    Zum Kanzleiprofil:

    Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der
    führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und
    Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die ausschließlich die Anleger-
    und Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
    Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin,
    Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, und sein assoziierter Partner
    Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank-
    und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind Fachanwälte für Bank- und
    Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
    Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon
    sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN
    Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
    Stuttgart.

    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/61631
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

    Kanzleikontakt:
    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Peter Hahn
    Alter Steinweg 1
    20459 Hamburg
    Fon: +49-40-3615720
    Fax: +49-40-361572361
    E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
    http://www.hahn-rechtsanwaelte.de



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    LG Hamburg Haspa muss Schadensersatz leisten Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse AG mit Urteil vom 07. Juni 2018 - 321 O 27/16 - erneut zu einer Schadensersatzverpflichtung verurteilt. Die von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger schlossen im September 2008 mit der Haspa …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer