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     553  0 Kommentare Positionen der deutschen und europäischen Verlegerverbände zum EU-Leistungsschutzrecht

    Berlin (ots) - Im Nachgang zur Abstimmung im Rechtsausschuss im
    Europäischen Parlament am vergangenen Mittwoch, den 20. Juni, werden
    von Seiten der Gegner eines europäischen Verlegerrechts weiterhin
    sehr viele Behauptungen in Umlauf gebracht, die nachweislich falsch
    sind. Um zur Versachlichung der teilweise überhitzten Debatte
    beizutragen, stellen wir mit dieser Mail die wichtigsten Aspekte
    verständlich dar und erläutern die gemeinsamen Positionen der
    deutschen Verlegerverbände BDZV und VDZ sowie der europäischen
    Dachverbände ENPA und WAN-IFRA:

    - Verlinken und private Nutzung bleiben ausdrücklich weiter
    möglich. Das wurde von Anfang an vom europäischen Gesetzgeber so
    kommuniziert. Dieses Anliegen vieler Internet-Aktivisten ist gar
    kein Streitpunkt.

    - Das Recht soll Medienvielfalt stärken und die Ausbeutung der
    Medien- und Kulturschaffenden durch Großkonzerne wie Google
    stoppen. Die Gegner des Rechts setzen sich, möglicherweise sogar
    unbewusst, für die Interessen marktbeherrschender
    Internet-Suchmaschinen und gegen professionell finanzierte
    Medienvielfalt ein.

    - Es ist unzutreffend, dass angeblich nur große und multinationale
    Verlage von dem Recht profitieren würden. Der Schutz der
    Medienvielfalt wird besonders auch von den tausenden kleinen
    Zeitungen und Zeitschriften mit ihren vielen journalistischen
    digitalen Startups in ganz Europa gefordert. Diese können ihre
    Rechte gegenüber US-amerikanischen Konzernen schwerer
    durchsetzen als größere Verlage. Wir möchten in diesem
    Zusammenhang auch auf die Initiative von 28 Chefredakteuren aus
    ganz Deutschland verweisen, die sich in einem Brief an alle
    deutschen Europaabgeordneten vor der Abstimmung klar für das
    Leistungsschutzrecht ausgesprochen haben (siehe dpa-Meldung vom
    20. Juni).

    Wir erlauben uns, Ihnen nachstehend unsere Positionen auf weitere
    Behauptungen, die immer wieder in Umlauf gebracht werden,
    mitzuteilen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne - auch am
    Wochenende - zur Verfügung.

    Behauptung: Das Publisher's Right wird das Internet zerstören.

    Nein. Auch die bereits bestehenden EU-Leistungsschutzrechte der
    Film-, Fernseh- und Musikbranche haben das Internet nicht zerstört
    oder auch nur negativ beeinträchtigt. Das Publisher's Right ist
    gegenüber diesen Rechten noch abgespeckt. Es wird daher dem Internet
    sicher keinen Schaden zufügen. Auch das bestehende deutsche
    Leistungsschutzrecht der Presse hat das Internet nicht negativ
    beeinträchtigt.

    Behauptung: Das Publisher's Right wird das Teilen von Inhalten
    beschränken und Verbraucher schädigen.

    Nichts, was die Zeitungen und Zeitschriften fordern, würde den
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