Positionen der deutschen und europäischen Verlegerverbände zum EU-Leistungsschutzrecht
Berlin (ots) - Im Nachgang zur Abstimmung im Rechtsausschuss im
Europäischen Parlament am vergangenen Mittwoch, den 20. Juni, werden
von Seiten der Gegner eines europäischen Verlegerrechts weiterhin
sehr viele Behauptungen in Umlauf gebracht, die nachweislich falsch
sind. Um zur Versachlichung der teilweise überhitzten Debatte
beizutragen, stellen wir mit dieser Mail die wichtigsten Aspekte
verständlich dar und erläutern die gemeinsamen Positionen der
deutschen Verlegerverbände BDZV und VDZ sowie der europäischen
Dachverbände ENPA und WAN-IFRA:
- Verlinken und private Nutzung bleiben ausdrücklich weiter
möglich. Das wurde von Anfang an vom europäischen Gesetzgeber so
kommuniziert. Dieses Anliegen vieler Internet-Aktivisten ist gar
kein Streitpunkt.
Europäischen Parlament am vergangenen Mittwoch, den 20. Juni, werden
von Seiten der Gegner eines europäischen Verlegerrechts weiterhin
sehr viele Behauptungen in Umlauf gebracht, die nachweislich falsch
sind. Um zur Versachlichung der teilweise überhitzten Debatte
beizutragen, stellen wir mit dieser Mail die wichtigsten Aspekte
verständlich dar und erläutern die gemeinsamen Positionen der
deutschen Verlegerverbände BDZV und VDZ sowie der europäischen
Dachverbände ENPA und WAN-IFRA:
- Verlinken und private Nutzung bleiben ausdrücklich weiter
möglich. Das wurde von Anfang an vom europäischen Gesetzgeber so
kommuniziert. Dieses Anliegen vieler Internet-Aktivisten ist gar
kein Streitpunkt.
- Das Recht soll Medienvielfalt stärken und die Ausbeutung der
Medien- und Kulturschaffenden durch Großkonzerne wie Google
stoppen. Die Gegner des Rechts setzen sich, möglicherweise sogar
unbewusst, für die Interessen marktbeherrschender
Internet-Suchmaschinen und gegen professionell finanzierte
Medienvielfalt ein.
- Es ist unzutreffend, dass angeblich nur große und multinationale
Verlage von dem Recht profitieren würden. Der Schutz der
Medienvielfalt wird besonders auch von den tausenden kleinen
Zeitungen und Zeitschriften mit ihren vielen journalistischen
digitalen Startups in ganz Europa gefordert. Diese können ihre
Rechte gegenüber US-amerikanischen Konzernen schwerer
durchsetzen als größere Verlage. Wir möchten in diesem
Zusammenhang auch auf die Initiative von 28 Chefredakteuren aus
ganz Deutschland verweisen, die sich in einem Brief an alle
deutschen Europaabgeordneten vor der Abstimmung klar für das
Leistungsschutzrecht ausgesprochen haben (siehe dpa-Meldung vom
20. Juni).
Wir erlauben uns, Ihnen nachstehend unsere Positionen auf weitere
Behauptungen, die immer wieder in Umlauf gebracht werden,
mitzuteilen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne - auch am
Wochenende - zur Verfügung.
Behauptung: Das Publisher's Right wird das Internet zerstören.
Nein. Auch die bereits bestehenden EU-Leistungsschutzrechte der
Film-, Fernseh- und Musikbranche haben das Internet nicht zerstört
oder auch nur negativ beeinträchtigt. Das Publisher's Right ist
gegenüber diesen Rechten noch abgespeckt. Es wird daher dem Internet
sicher keinen Schaden zufügen. Auch das bestehende deutsche
Leistungsschutzrecht der Presse hat das Internet nicht negativ
beeinträchtigt.
Behauptung: Das Publisher's Right wird das Teilen von Inhalten
beschränken und Verbraucher schädigen.
Nichts, was die Zeitungen und Zeitschriften fordern, würde den
Medien- und Kulturschaffenden durch Großkonzerne wie Google
stoppen. Die Gegner des Rechts setzen sich, möglicherweise sogar
unbewusst, für die Interessen marktbeherrschender
Internet-Suchmaschinen und gegen professionell finanzierte
Medienvielfalt ein.
- Es ist unzutreffend, dass angeblich nur große und multinationale
Verlage von dem Recht profitieren würden. Der Schutz der
Medienvielfalt wird besonders auch von den tausenden kleinen
Zeitungen und Zeitschriften mit ihren vielen journalistischen
digitalen Startups in ganz Europa gefordert. Diese können ihre
Rechte gegenüber US-amerikanischen Konzernen schwerer
durchsetzen als größere Verlage. Wir möchten in diesem
Zusammenhang auch auf die Initiative von 28 Chefredakteuren aus
ganz Deutschland verweisen, die sich in einem Brief an alle
deutschen Europaabgeordneten vor der Abstimmung klar für das
Leistungsschutzrecht ausgesprochen haben (siehe dpa-Meldung vom
20. Juni).
Wir erlauben uns, Ihnen nachstehend unsere Positionen auf weitere
Behauptungen, die immer wieder in Umlauf gebracht werden,
mitzuteilen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne - auch am
Wochenende - zur Verfügung.
Behauptung: Das Publisher's Right wird das Internet zerstören.
Nein. Auch die bereits bestehenden EU-Leistungsschutzrechte der
Film-, Fernseh- und Musikbranche haben das Internet nicht zerstört
oder auch nur negativ beeinträchtigt. Das Publisher's Right ist
gegenüber diesen Rechten noch abgespeckt. Es wird daher dem Internet
sicher keinen Schaden zufügen. Auch das bestehende deutsche
Leistungsschutzrecht der Presse hat das Internet nicht negativ
beeinträchtigt.
Behauptung: Das Publisher's Right wird das Teilen von Inhalten
beschränken und Verbraucher schädigen.
Nichts, was die Zeitungen und Zeitschriften fordern, würde den