checkAd

     1166  0 Kommentare Widerrufsjoker: Satte Nutzungsentschädigung möglich bei ING Diba, Sparkasse und DKB

    Zweite Chance für viele fehlerhafte Baufinanzierungen aus der Zeit vor Juni 2010: Wenn der Widerruf rechtzeitig ausgesprochen wurde, können Verbraucher jetzt Zahlungen der Bank kassieren. Besonders bei drei Banken klappt das gut.

    Nichts geht mehr, hieß es eigentlich in Bezug auf den sogenannten Widerrufsjoker für Immobilienkredite, die vor Juni 2010 abgeschlossen wurden. Denn eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 sieht vor, dass diese Kredite auch bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht mehr widerrufen werden können. Nun hat der BGH kürzlich entschieden, dass dies dann nicht gilt, wenn die Darlehen im sogenannten Fernabsatz geschlossen wurden.

    Doch auch für Kredite, die nicht aus dem Fernabsatz stammen (bei denen es also einen persönlichen Kontakt mit der Bank oder mit einem Makler gab) kann der Widerrufsjoker noch sehr interessant werden. Voraussetzung ist hier allerdings, dass der Widerruf bis zum 21. Juni 2016 wirksam ausgesprochen wurde. In vielen Fällen gab es damals zunächst eine ablehnende Antwort der Bank, die dazu führte, dass der Verbraucher das Thema ad acta gelegt hat.

    Inzwischen sehen wir aber in der Praxis der IG Widerruf, dass einige Banken sehr viel offener mit dem Thema umgehen – zumindest dann, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. Hintergrund ist offenbar das Bestreben der Kreditinstitute solche Fälle vom Tisch zu bekommen.

    Ganz aktuell haben wir folgende Erfahrung gemacht: Ein Darlehen der ING Diba aus 2007 wurde vom Kreditnehmer im Jahr 2015 widerrufen. Nachdem die Bank den Widerruf zurückgewiesen hatte, unternahm der Kunde zunächst keine weiteren Schritte in Sachen Widerrufsjoker. Erst Ende 2017, nachdem das Darlehen ausgelaufen war, wandte er sich an die Interessengemeinschaft Widerruf. Mit Hilfe unserer Anwälte wurde die Bank noch einmal angeschrieben und siehe da: Ergebnis ist die Zahlung einer Nutzungsentschädigung im hohen vierstelligen Euro-Bereich – obwohl das Darlehen bereits abgelöst war.

    Besonders diese Banken sind uns in dieser Beziehung als kompromissbereit aufgefallen: ING Diba, Sparkassen und DKB. Aber auch bei DSL, Volksbanken und Sparda-Banken gab es entsprechende Erfolge. Insofern sollten Kreditnehmer das Thema Widerrufsjoker auf keinen Fall frühzeitig abschreiben – unabhängig davon, ob das Darlehen inzwischen ausgelaufen ist oder noch läuft.

    Voraussetzung ist aber, dass die Baufinanzierung vor dem 21. Juni 2016 wirksam widerrufen wurde und zu diesem Zeitpunkt noch lief. Vorsicht: Drei Jahr nach Widerruf droht die Verjährung. Wurde der Widerruf also bereits in 2015 ausgesprochen, so verjähren die Ansprüche Ende 2018. Betroffene Kreditnehmer sollten also mit Hilfe der IG Widerruf kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob sie Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung haben und (falls das Darlehen noch läuft) auf eine vorzeitige Umschuldung.

    In vielen Fällen bietet die IG Widerruf ein anwaltliches Vorgehen auf Basis eines reinen Erfolgshonorars an. Dabei vermeidet der Verbraucher ein Kostenrisiko – nur im Erfolgsfall (also beispielsweise der Zahlung einer Nutzungsentschädigung durch die Bank) wird ein prozentuales Honorar fällig.


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen

    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Satte Nutzungsentschädigung möglich bei ING Diba, Sparkasse und DKB Zweite Chance für viele fehlerhafte Baufinanzierungen aus der Zeit vor Juni 2010: Wenn der Widerruf rechtzeitig ausgesprochen wurde, können Verbraucher jetzt Zahlungen der Bank kassieren. Besonders bei drei Banken klappt das gut.