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    DGAP-News: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme


    MOLOGEN AG: Umsetzung der beschlossenen Aktienzusammenlegung


    17.07.2018 / 10:16



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Pressemitteilung N 15 / 2018 vom 17.07.2018



    DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.




    MOLOGEN AG: Umsetzung der beschlossenen Aktienzusammenlegung


    Berlin, 17. Juli 2018 - Das biopharmazeutische Unternehmen MOLOGEN AG gab heute bekannt, dass die auf der ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens am 8. Juni 2018 beschlossene Aktienzusammenlegung im Verhältnis 5:1 im Handelsregister eingetragen wurde. Neben der Einziehung von vier Stückaktien zur Glättung des bestehenden Grundkapitals, erfolgt nun eine Zusammenlegung, wodurch sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien von 37.686.439 Stück auf 7.537.287 Stück reduziert. Damit ergibt sich ein neues Grundkapital der Gesellschaft von 7.537.287 EUR eingeteilt in 7.537.287 Inhaberaktien. Letzter Handelstag der Aktien mit der ISIN DE0006637200 (WKN: 663720) ist voraussichtlich der 17. Juli 2018. Die konvertierten Inhaberpapiere werden voraussichtlich ab dem 18. Juli 2018 unter der neuen ISIN DE000A2LQ900 (WKN: A2L Q90) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Umstellung der Wertpapierbestände in den Depots der Aktionäre erfolgt automatisch durch die depotführende Bank.



    Die Kapitalherabsetzung und Aktienzusammenlegung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf das Vermögen der Aktionäre. Die Eigenkapitalstruktur und der Wert der MOLOGEN AG insgesamt werden dadurch nicht verändert. Technisch wird die Kapitalherabsetzung durch die Verrechnung der aufgelaufenen Verluste mit der Kapitalrücklage möglich. Ziel der Maßnahme ist es, eine bilanzielle Verlustbereinigung zu erreichen und die Finanzierungsfähigkeit der MOLOGEN AG sicherzustellen. In Folge der Aktienzusammenlegung ist MOLOGEN wieder finanzierungsfähig und die bereits vereinbarten Finanzierungsinstrumente können weiter umgesetzt werden.

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