checkAd

    DGAP-News  440  0 Kommentare MOLOGEN AG: Umsetzung der beschlossenen Aktienzusammenlegung - Seite 2



    Für je fünf alte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR (ISIN DE0006637200; WKN: 663720) erhalten die Aktionäre eine konvertierte Aktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR (ISIN DE000A2LQ900; WKN: A2L Q90). Um für die Aktionäre die wirtschaftlichen Auswirkungen von technisch unvermeidbaren individuellen Spitzenbeträgen so gering wie möglich zu halten, wird die Gesellschaft marktübliche Vorkehrungen treffen, damit sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich durch Zu- oder Verkauf von Teilrechten bemühen. Sollte ein Ausgleich von Aktienspitzen nicht erfolgen können, werden verbleibende Aktienspitzen wertlos ausgebucht. Hierbei handelt es sich um maximal bis zu vier Aktien je Aktionär und damit um einen wertmäßigen Betrag von rund 3,50 EUR je Aktionär. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen. Die Zusammenlegung der alten Aktien, die Umstellung der Depotbestände sowie die Regulierung der Aktienspitzen erfolgen für die Aktionäre kosten- und spesenfrei.



    Wichtiger Hinweis:

    Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

    Seite 2 von 4



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Weitere Artikel des Autors


    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-News MOLOGEN AG: Umsetzung der beschlossenen Aktienzusammenlegung - Seite 2 DGAP-News: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme MOLOGEN AG: Umsetzung der beschlossenen Aktienzusammenlegung 17.07.2018 / 10:16 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Pressemitteilung N 15 / 2018 vom …