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BUWOG AG: Barabfindung für Minderheitsaktionäre von BUWOG mit EUR 29,05 je Aktie festgesetzt
DGAP-Ad-hoc: BUWOG AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Wien, 12. August 2018 |
Barabfindung für Minderheitsaktionäre von BUWOG mit EUR 29,05 je Aktie festgesetzt
Wien, 12. August 2018. Die BUWOG AG ("BUWOG") gibt bekannt, dass der Vorstand der BUWOG gemeinsam mit der Vonovia SE ("Vonovia") als Hauptgesellschafterin der BUWOG im Rahmen des
eingeleiteten Gesellschafter-Ausschlussverfahrens heute die angemessene Barabfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre von BUWOG mit EUR 29,05 je Aktie festgesetzt hat.
Vonovia und der Vorstand von BUWOG haben heute darüber hinaus den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz beschlossen.
Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung unterliegen noch einer Prüfung durch die Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer.
Die ordentliche Hauptversammlung von BUWOG, auf der unter anderem die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptgesellschafter beschlossen werden soll, wird voraussichtlich am 2.
Oktober 2018 stattfinden.
Über die BUWOG Group
Die BUWOG AG, Hietzinger Kai 131, 1130 Wien, ist der führende deutsch-österreichische Komplettanbieter im Wohnimmobilienbereich und blickt auf eine mittlerweile 67-jährige Erfahrung zurück. Das
Immobilienbestandsportfolio umfasst rund 48.800 Bestandseinheiten und befindet sich in Deutschland und Österreich. Neben dem Asset Management der eigenen Bestandsimmobilien wird mit den
Geschäftsbereichen Property Sales und Property Development die gesamte Wertschöpfungskette des Wohnungssektors abgedeckt. Die Aktien der BUWOG AG (ISIN AT00BUWOG001) sind seit Ende April 2014 an
den Börsen in Frankfurt am Main, Wien und Warschau notiert. Hauptgesellschafterin der BUWOG AG ist die DAX 30 gelistete Vonovia SE, Deutschlands führendes bundesweit
aufgestelltes Wohnungsunternehmen.