Das Steuerprivileg der Abgeordneten
Worüber sich der gemeine Steuerpflichtige immer dann ärgert, wenn er seine Einkommensteuererklärung erstellt, das können sich unsere 709 Bundestagsabgeordneten sparen: Ausgabenbelege überprüfen, um als Freiberufler oder Selbständige ihre berufsbedingten Ausgaben detailliert gegenüber dem Finanzamt zu belegen. Schon zu meiner aktiven Bundestagszeit, im Jahr 2000, wertete der inzwischen emeritierte Staatsrechtler Prof. Dieter Birk von der Universität
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Ein Beitrag von Oswald Metzger.