checkAd

    KORREKTUR  372  0 Kommentare Gericht: Ehe für alle macht Splittingtarif rückwirkend anwendbar

    (Berichtigung: Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, 1. Absatz, letzter Satz)

    HAMBURG (dpa-AFX) - Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar führt seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft und wandelt sie nach der Einführung der sogenannten Ehe für alle 2017 gesetzlich um. Danach begehrt das Ehepaar, bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt zu werden - und zwar rückwirkend vom Jahr 2001 an. Der entsprechenden Klage der Eheleute hat der 1. Senat des Finanzgerichts Hamburg (AZ: 1 K 92/18) mit Urteil vom 31. Juli 2018 stattgegeben. Gleichzeitig ließ das Gericht Revision zum Bundesfinanzhof zu, wie es am Montag in Hamburg mitteilte.

    Nach der gesetzlichen Regelung sei der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft - nach der Umwandlung in eine Ehe - für die Rechte und Pflichten der Partner maßgeblich, führte das Gericht an. Weil die Zusammenveranlagung für Ehepaare nach dem Splittingtarif in vielen Fällen zu einer Verringerung der Steuerlast führe, hätten die Kläger dies rückwirkend beantragt. Das habe das Finanzamt abgelehnt, weil beide bis 2012 mit bestandskräftigen Bescheiden jeweils einzeln zur Einkommensteuer herangezogen worden waren. Dem folgte das Finanzgericht nicht. Nach der Umwandlung seien laut Eheöffnungsgesetz die Lebenspartner so zu stellen, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten, erläuterte das Gericht./akp/DP/she






    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    KORREKTUR Gericht: Ehe für alle macht Splittingtarif rückwirkend anwendbar Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar führt seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft und wandelt sie nach der Einführung der sogenannten Ehe für alle 2017 gesetzlich um. Danach begehrt das Ehepaar, bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer