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    Hahn  535  0 Kommentare "Der Widerruf von PKW-Leasingverträgen ist ein Geheimtipp im Dieselskandal"

    Hamburg (ots) - "Verbraucher können ihren PKW-Leasingvertrag bei
    fehlerhafter Information über ihr Widerrufsrecht noch heute
    widerrufen. Das gilt zumindest für Verträge, die nach dem 10. Juni
    2010 geschlossen wurden", sagt der Fachanwalt Peter Hahn von HAHN
    Rechtsanwälte. "Viele Leasingnehmer wissen gar nicht, dass auch ein
    PKW-Leasingvertrag widerrufbar ist, wenn er von einem Verbraucher
    geschlossen wurde und fehlerhafte Vertragsinformationen enthält".

    "Da es für Leasingverträge keine Musterbelehrungen gibt, sind von
    PKW-Leasinggesellschaften zahlreiche Fehler bei den
    Vertragsinformationen gemacht worden", ergänzt Anwalt Hahn. "Nach
    unseren Erfahrungen sind bei jüngeren PKW-Leasingverträgen in fast
    allen Fällen die Vertragsinformationen fehlerhaft, so dass ein
    Widerruf erfolgversprechend ist", verrät Hahn. "Als fehlende
    Pflichtangaben sind beispielsweise fehlende Angaben des
    Nettokreditbetrages, der Laufzeit des Vertrages und ein Hinweis
    darauf, dass der Leasingnehmer seine außerordentliche Kündigung in
    einer bestimmten Form - auf einem dauerhaften Datenträger erklären
    muss, zu nennen. Diese Ausgangssituation eröffnet beste Chancen, ein
    Klagverfahren zum Beispiel gegen die Volkswagen Leasing GmbH zu
    gewinnen oder sich zu guten Konditionen zu vergleichen".

    "Ob ein Widerruf eines PKW-Leasingvertrages für einen Verbraucher
    erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss natürlich in jedem
    Einzelfall geprüft werden", sagt Hahn. Bei Autokrediten und
    PKW-Leasingverträgen ist laut Hahn eine noch größere Klagewelle als
    bei Immobiliendarlehen zu erwarten. HAHN Rechtsanwälte vertritt beim
    Autokredit-Widerruf bereits etwa 1.000 Betroffene und verklagt
    diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut Hahn
    liegen bereits positive Urteile von acht bundesdeutschen
    Landgerichten vor. Durch den Widerruf eines PKW-Leasingvertrages
    können Verbraucher ihr Fahrzeug vorzeitig zurückgeben und die
    Leasingraten meist sogar ohne Abzug eines Wertersatzes für die
    gefahrenen Kilometer zurückerhalten. Grundsätzlich gilt dies laut
    Hahn auch für Leasingverträge, die bereits beendet sind. HAHN
    Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern mit einem
    PKW-Leasingvertrag einen kostenfreien Erstcheck an. Weitere
    Informationen können Sie unter
    https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.

    Zum Kanzleiprofil:

    Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
    führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und
    Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die die Anleger- und
    Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
    Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr.
    Petra Brockmann und der assoziierte Partner Lars Murken-Flato sind
    seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
    tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
    Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die
    Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte
    für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in
    Bremen, Hamburg und Stuttgart.

    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/61631
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

    Pressekontakt:
    Kanzleikontakt:
    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Peter Hahn
    Alter Steinweg 1
    20459 Hamburg
    Fon: +49-40-3615720
    Fax: +49-40-361572361
    E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
    http://www.hahn-rechtsanwaelte.de



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