DGAP-Adhoc
Elanix Biotechnologies AG: Der Vorstand der Elanix Biotechnologies AG nimmt aufgrund einer Fehlerfeststellung der DPR in Bezug auf die Bilanzierung der immateriellen Vermögenswerte im Konzernabschluss 2015 Korrekturen im Jahresabschluss 2017 vor
DGAP-Ad-hoc: Elanix Biotechnologies AG / Schlagwort(e): Sonstiges |
Berlin, 09. November 2018 - Der Vorstand der Elanix Biotechnologies AG ("Gesellschaft") gibt bekannt, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung ("DPR") in einer Stichprobenprüfung eine fehlerhafte Rechnungslegung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 in Bezug auf den Bilanzposten immaterielle Vermögenswerte festgestellt hat. Die Sichtweise der DPR ist, dass die Bilanzierung der zugrunde gelegten fortgeführten Anschaffungskosten der immateriellen Vermögenswerte weder durch einen Unternehmenszusammenschluss noch durch eine gesonderte Anschaffung noch durch Einlage eines Gesellschafters nachgewiesen ist. Deshalb kommt die DPR zum Schluss, dass eine Aktivierung des exklusiven Patentnutzungsrechts verbunden mit den GMP-zertifizierten Zellbanken im Besitz der Gesellschaft nach den Rechnungslegungsnormen der IFRS in der Bilanz im Rahmen des Konzernabschlusses 2015 nicht zulässig gewesen wäre. Nach Auffassung der DPR ist im Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2015 der Bilanzposten immaterielle Vermögenswerte deshalb um EUR 22,5 Mio zu hoch ausgewiesen. Andererseits würden damit auch die jährlichen Abschreibungen auf diese immateriellen Vermögenswerte wegfallen und die Konzern Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft um jährlich EUR 1,26 Mio entlasten. Damit würden die jährlichen Verluste um EUR 1,26 Mio geringer ausfallen bzw. sich künftige geplante Gewinne jährlich um diesen Betrag erhöhen.
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