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    Alice Weidel bleibt:  2704  19 Kommentare AfD-Spende spaltet die Partei

    Laut Medienberichten soll die AfD von einer Schweizer Pharmafirma mit Sitz in Zürich vor der Bundestagswahl 2017 eine Spende i. H. v. 130.000 Euro erhalten haben. Der Betrag wurde in mehreren Tranchen überwiesen und nach parteiinterner Absprache im April 2018 zurückgezahlt. 

    Die Parteispende ging laut "ntv" an den AfD-Kreisverband Bodensee. Als Zweck soll angegeben worden sein: "Wahlkampfspende Alice Weidel". Alice Weidel reagiert auf den Sachverhalt mit folgendem Statement: "Bei dem Konto, auf dem die Spende einging, handelt es sich um das ordentliche Konto des Kreisverbandes des Bodenseekreises. Die Spende ist nicht an meine Person gegangen".

    Ralf Özkara, AfD-Landeschef Baden-Württemberg, versprach Aufklärung: "Wir werden die ganze Geschichte intern aufarbeiten und uns zusammen mit dem Bundesvorstand darum kümmern, dass hier Aufklärung stattfindet".

    Die Spende sei insofern problematisch, als dass Spenden aus dem Ausland nur von deutschen Staatsbürgern zulässig sind. Ferner muss bei einem Betrag von mehr als 50.000 Euro von einem Spender die Bundestagsverwaltung über den Vorgang informiert werden. Laut "ntv" könnte die AfD zu einer Strafzahlung verpflichtet werden, falls sich die Spende als illegal erweisen sollte.

    Nicht ganz unproblematisch ist die Spende, denn laut dem Parteienrechtler Martin Morlok müssen illegale Spenden sofort zurückgezahlt werden. Bei einer späteren Entdeckung einer illegalen Zahlung muss der Bundestagspräsident informiert werden.

    Ralf Özkara sagte: "Verantwortung für diese Großspende tragen alle, die davon wussten, dass so eine Spende eingegangen ist". Darüber hinaus soll Özkara gesagt haben, dass wenn Alice Weidel von der Spende gewusst habe, dann trage sie die Hauptverantwortung und er würde von ihr den Rücktritt von allen Ämtern und Mandaten erwarten. SPD und Grüne fordern jetzt Auklärung. Auch der Rücktritt von Weidel wird vielfach gefordert. Weidel weist jede Rücktrittsforderung zurück.

    Unklar ist, ob die Spende womöglich als Zwischenfinanzierung genutzt wurde und deshalb erst mehr als ein halbes Jahr später zurückgezahlt wurde. Parteien finanzieren sich aus staatlichen Mitteln, Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Spenden von Unternehmen der öffentlichen Hand sind untersagt. Personen und Firmen öffetntlich genannt, wenn sie mehr als 10.000 Euro spenden. Auch sind Stückelungen über 1.000 Euro verboten. Die aktuelle Spendenaffäre könnte dazu führen, dass der AfD staatliche Mittel entgehen. Ferner muss ein Beitrag in Höhe der illegalen Spende an den Bundestagspräsidenten abgeführt werden.  

    Quellen:

    ntv

    Merkur

    ARD

    BPB





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    Alice Weidel bleibt: AfD-Spende spaltet die Partei Laut Medienberichten soll die AfD von einer Schweizer Pharmafirma mit Sitz in Zürich vor der Bundestagswahl 2017 eine Spende i. H. v. 130.000 Euro erhalten haben. Der Betrag wurde in mehreren Tranchen überwiesen und nach parteiinterner Absprache im …

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    19.11.18 10:27:21
    ParteiGesetz §25, Absatz 2, Ziffer 3a; Absatz 4 besagt, dass unzulässige Spenden von der Partei unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichtes des laufenden Jahres der Partei an den Präsidenten des Bundestages weiterzuleiten sind. Das "unverzüglich" wird hier ausgedehnt, insbesondere, wenn man weiss, dass der Bericht bis 30. September eingereicht werden müsste, jedoch eine dreimonatige Fristverlängerung bis 31.12.2018 besteht, die durch den AfD Bundesschatzmeister beantragt worden sein dürfte.

    Nochmal zum Nachsprechen:
    1.) Das Geld unzulässiger Spenden ist also spätestens mit dem Rechenschaftsbericht an den Bundestagspräsidenten weiterzuleiten und nicht zurück in die Schweiz zu überweisen.

    2.) Der Rechenschaftsbericht muss bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres eingereicht werden - dh in diesem Falle also der 30. 09.2018. Allerdings kann diese Frist um bis zu drei Monate verlängert werden, was im deutschen Bundestag regelmässig der Fall ist. Dh. der Rechenschaftsbericht der AfD wird vom Bundesschatzmeister voraussichtlich erst zum 31.12.2018 eingereicht. Mit anderen Worten: Alice Weidel hätte sogar noch Zeit gehabt, diese Spenden, die auf einem Unterkonto gesammelt wurden, an den BT-Präsidenten weiterzuleiten.

    Nun mal zu der möglichen "Strafe":
    Die persönliche Strafbarkeit von Alice Weidel dürfte nur nach §31d PartG erfolgen und zwar nur dann, wenn

    1. "unrichtige Angaben (gegenüber BT Präsidenten) bewirkt" wurden. Da aber noch nicht der 31.12.2018 ist und der Rechenschaftsbericht ja noch nicht abgegeben wurde, fällt dieser Punkt schon mal flach.

    2. Läge die Strafbarkeit von Alice Weidel vor, wenn die Spende aktiv verschleiert, also z.B. "in Teilbeträge zerlegt und verbucht" wurde. Genau das Gegenteil ist der Fall: Die Spende kam in Teilbeträgen und wurde auf einem Unterkonto sogar zusammengefasst, der Verdacht bzw. Vorwurf der Verschleierung läuft also ins Leere.

    Derzeit ist weit und breit keine Strafbarkeit zu erkennen. Weidel hat sich weder strafbar gemacht, noch gegen das Parteiengesetz verstoßen. Es gibt gar keinen Anlass für eine Staatsanwaltschaft, überhaupt zu ermitteln, im Gegenteil, das Vorgehen der Staatsanwaltschaft kann sogar als aktiver Rechtsmissbrauch im Amt gedeutet werden.

    Festzustellen ist, dass es überhaupt keinen Unterschied macht, ob Weidel das Geld in die Schweiz zurückgeschickt und nicht an den BT Präsidenten weitergleitet hat. Käme eine Sanktion in Frage, insbesondere wegen einer teilweisen oder gänzlichen zwischenzeitlichen Verwendung bzw. Nutzung, dann würde die Strafe allenfalls 390.000 Euro ( = dreifacher Wert) betragen, egal, ob das Geld wieder zurückgezahlt, bei der Partei ausgegeben oder an den Bundestags-Präsidenten weitergeleitet wurde.

    Insgesamt bleibt die Frage, ob es politisch geschickt und klug war, von Alice Weidel so vorzugehen - sie hätte als diejenige, die von anderen Transparenz einfordert, die Spende auch sofort öffentlich machen können, dann hätte übrigens auch der Spender eine Möglichkeit gehabt, ihrem Wahlkampf die Spende legal zukommen zu lassen.

    Übrigens hat Alice Weidel das Geld des unbekannten Spenders sogar "gerettet", in dem sie es ihm zurückgeschickt hat. Der Spender hatte nämlich sicher nicht im Sinn, dass sein an Alice gespendetes Geld in den großen Topf des Bundestages gerät und davon womöglich noch irgendwelche grünen Schwachsinnsprojekte finanziert worden wären.

    In wie weit mit dem Geld zeitweilig gearbeitet wurde, muss nun noch geklärt werden, vor allem auch der Nachweis, mit wie viel von diesem Geld, dazu kann man derzeit nichts sagen. Der Dreh- und Angelpunkt ist das "unverzüglich" - wie ich es oben bereits schon beschrieben habe, das ja gummiartig ausgedehnt wurde.

    T'schuldige aber einfach mal Copy & Paste von Tatjana Festerling.......

    Staatsrechtler Prof. Schachtschneider dazu :

    Parteispende: Dr. Alice Weidel handelte in jeder Hinsicht korrekt

    https://philosophia-perennis.com/2018/11/15/bekannter-jurist…

    https://www.deutschlandfunk.de/staatsrechtler-zu-afd-parteis…

    https://www.afd.de/parteispende-dr-alice-weidel-handelte-in-…
    Avatar
    14.11.18 15:44:13
    *** Achtung, der folgende Beitrag kann möglicherweise Fakten enthalten und somit als linksgrüne Propaganda missverstanden werden. Zum besseren Verständnis entfernen sie bitte ihre Scheuklappen und wischen den Schaum vom Mund. ***

    § 25 PartG, ein sehr übersichtlicher Paragraph, den man eigentlich nicht missverstehen kann. Selbst bei nur rudimentär ausgeprägtem Sinnerfassungvermögen beim Lesen von Texten.

    Es steht klipp und klar nachzulesen:

    Die Partei ist von der Befugnis Spenden anzunehmen ausgeschlossen, wenn:

    1. die Spende von einem Bürger eines Nicht-EU-Staates kommt
    2. die Spende von einem Wirtschaftsunternehmen kommt, dass nicht mindestens mit 50/100 Anteilen im Eigentum eines Deutschen lt. GG kommt
    3. die Spende aus dem Ausland kommt und 1000 EUR übersteigt
    4. die Spende 500 EUR übersteigt, der Spender aber nicht festgestellt (anonym) werden kann

    und desweiteren

    5. Spenden (...) deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 10 000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwenders sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen

    6. (...) unzulässige Spenden sind von der Partei unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr (§ 19a Abs. 3) an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten

    Darüber hinaus gilt:

    7. (...) unverzüglich nach ihrem Eingang an den Spender zurückgeleitete Spenden gelten als nicht von der Partei erlangt.


    Übertragen auf die AfD-Spende bedeutet das:
    a) Spende erhalten & nicht unverzüglich zurückgeleitet = Spende erlangt
    b) Spende verstößt gegen etliche Absätze des §25 PartG = Spende illegal
    c) Spende behalten und damit gearbeitet = dämlich, da der Vorstand darüber informiert sein musste
    d) Spende nach 6 Monaten zurückleiten = saudämlich, da Eingeständnis der Illegalität der Spende und der eigenen Unfähigkeit


    Ganz ehrlich, die AfD möchte in der großen Politik mitmischen, ist aber zu blöd, um selbst diese paar Peanuts ordentlich zu verschleiern. Gott bewahre, dass wir jemals von solchen Kurpfuschern regiert werden.

    Und nein, man braucht sich nicht darüber aufregen, dass auch die 'Altparteien' schon ihre Spendenskandale hatten... auch da wurde lauthals nach personellen Konsequenzen gerufen und außer einer Geldstrafe ist noch nie was passiert. Und so wird es auch im aktuellen Fall sein. Alice bleibt im ihrem Wunderland, die AfD zahlt ein paar Peanuts mehr aus der Portokasse und beim nächsten Mal, wissen die, wie sie eine illegale Spende so vertuschen, dass es keiner merkt.
    Avatar
    14.11.18 08:47:51
    Für dich gibts jetzt ein wenig Nachhilfe .....und das sogar kostenlos.
    Aber mit Linken diskutieren ????? * ha ha ha

    Der Links-Staat Teil III: Steuergeld und Verfassungsschutz als Waffen gegen die Opposition

    https://www.youtube.com/watch?v=SMvVgHA5OjE

    Aber fang mal bitte mit den Teilen 1+2 an ;-)

    Du weißt schon von wo die staatlichen Antifa Terroristen ihr Geld bekommen ?
    Kannst den Soros als kleinen Rothschild Soldat mit dazu packen
    Avatar
    14.11.18 08:40:10
    ..... die Nazikeule mal wieder * Aua
    Die Umerziehung lässt grüßen.

    Anonym lässt wohl keine Bank eine Überweisung zu , oder ?
    Hier trat die PWS Pharmawholesale International AG als Absender auf und die haben es aus Gefälligkeit eines anonymen Dritten getätigt.

    Logisch , dass die Schweiz EU Ausland ist , aber ausgenommen sind europäische Unternehmen ......

    Na klingelts ???

    Und mich mit dir jetzt über Geschichte von der Zeit der versuchten kommunistischen Revolution in Deutschland 1918 - 1933 und die Reaktion darauf zu unterhalten ist mir meine Zeit zu schade.
    Avatar
    14.11.18 08:18:31
    "Für mich ist das ein linker krimineller Coup von finsteren Gestalten des Merkel Systems und Sympathisanten der EU Faschos"

    Selbstverständlich! Die AntiFa hat den Hut rumgereicht um das Geld zusammen zu bekommen um dann die aufrechte teutsche Volkspartei in den Dreck zu ziehen.
    ...und die Lügenpresse druckt`s noch auf Papier.....

    Geht es eigentlich noch dümmer?

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