Alice Weidel bleibt:
AfD-Spende spaltet die Partei
Laut Medienberichten soll die AfD von einer Schweizer Pharmafirma mit Sitz in Zürich vor der Bundestagswahl 2017 eine Spende i. H. v. 130.000 Euro erhalten haben. Der Betrag wurde in mehreren Tranchen überwiesen und nach parteiinterner Absprache im April 2018 zurückgezahlt.
Die Parteispende ging laut "ntv" an den AfD-Kreisverband Bodensee. Als Zweck soll angegeben worden sein: "Wahlkampfspende Alice Weidel". Alice Weidel reagiert auf den Sachverhalt mit folgendem Statement: "Bei dem Konto, auf dem die Spende einging, handelt es sich um das ordentliche Konto des Kreisverbandes des Bodenseekreises. Die Spende ist nicht an meine Person gegangen".
Ralf Özkara, AfD-Landeschef Baden-Württemberg, versprach Aufklärung: "Wir werden die ganze Geschichte intern aufarbeiten und uns zusammen mit dem Bundesvorstand darum kümmern, dass hier Aufklärung stattfindet".
Die Spende sei insofern problematisch, als dass Spenden aus dem Ausland nur von deutschen Staatsbürgern zulässig sind. Ferner muss bei einem Betrag von mehr als 50.000 Euro von einem Spender die Bundestagsverwaltung über den Vorgang informiert werden. Laut "ntv" könnte die AfD zu einer Strafzahlung verpflichtet werden, falls sich die Spende als illegal erweisen sollte.
Nicht ganz unproblematisch ist die Spende, denn laut dem Parteienrechtler Martin Morlok müssen illegale Spenden sofort zurückgezahlt werden. Bei einer späteren Entdeckung einer illegalen Zahlung muss der Bundestagspräsident informiert werden.
Ralf Özkara sagte: "Verantwortung für diese Großspende tragen alle, die davon wussten, dass so eine Spende eingegangen ist". Darüber hinaus soll Özkara gesagt haben, dass wenn Alice Weidel von der Spende gewusst habe, dann trage sie die Hauptverantwortung und er würde von ihr den Rücktritt von allen Ämtern und Mandaten erwarten. SPD und Grüne fordern jetzt Auklärung. Auch der Rücktritt von Weidel wird vielfach gefordert. Weidel weist jede Rücktrittsforderung zurück.
Unklar ist, ob die Spende womöglich als Zwischenfinanzierung genutzt wurde und deshalb erst mehr als ein halbes Jahr später zurückgezahlt wurde. Parteien finanzieren sich aus staatlichen Mitteln, Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Spenden von Unternehmen der öffentlichen Hand sind untersagt. Personen und Firmen öffetntlich genannt, wenn sie mehr als 10.000 Euro spenden. Auch sind Stückelungen über 1.000 Euro verboten. Die aktuelle Spendenaffäre könnte dazu führen, dass der AfD staatliche Mittel entgehen. Ferner muss ein Beitrag in Höhe der illegalen Spende an den Bundestagspräsidenten abgeführt werden.
Lesen Sie auch
Quellen: