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     777  0 Kommentare Sensationsurteil Audi AG - Landgericht Ingolstadt verurteilt die Audi AG wegen Verstoßes gegen EU-Recht zu Schadensersatz, gute Aussichten auch bei Audi A7 und A6

    Lahr (ots) - In einem von der Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren gegen die Audi AG
    vor dem Landgericht Ingolstadt, 42 O 1199/17 hat das Gericht die Audi
    AG dazu verurteilt, ein manipuliertes Fahrzeug gegen Rückzahlung des
    Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzunehmen. Dem
    Kläger steht gegen die Audi AG ein Schadensersatzanspruch zu, der aus
    dem EU-Recht (Typengenehmigungsrecht) folgt. Das Landgericht
    Ingolstadt findet deutliche Worte und eröffnet den Weg für alle
    Geschädigten, die einen manipulierten Audi erworben haben,
    Schadensersatz verlangen zu können.

    Das Landgericht Ingolstadt sieht einen Anspruch gegen die Audi AG
    aus §§ 823 Abs. 2 BGB iVm. §§ 6 Abs. 1, 27 EG-FGV. Die Audi AG habe
    durch die Manipulation des Fahrzeugs und die Veräußerung an den
    Kläger ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht ohne gültige
    EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Nach Ansicht des Landgerichts
    Ingolstadt handelt es sich bei den Vorschriften zur Typenzulassung um
    drittschützende Vorschriften. Das Gericht ist davon überzeugt, dass
    die verwendete EG-Übereinstimmungsbescheinigung unrichtig ist,
    weshalb die Audi AG schuldhaft gegen § 27 EG-FGV verstoßen habe.
    Danach dürfen Fahrzeuge nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn
    sie über eine gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung verfügen. Nach
    Ansicht des Gerichts war dies nicht der Fall. Das Gericht geht sogar
    so weit, dass es nicht nur die Unrichtigkeit, sondern sogar die
    Ungültigkeit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung sieht. Durch die
    Verwendung der illegalen Abschalteinrichtung sei die
    EG-Übereinstimmungsbescheinigung ungültig. Das Landgericht begründet
    seine Ansicht ausführlich und zutreffend damit, dass die
    Typengenehmigung durch falsche Angaben erschlichen worden sei.
    Deshalb steht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch gegen die Audi AG
    zu. Er kann die Rückabwicklung des geschlossenen Kaufvertrages
    verlangen. Er erhält seinen Kaufpreis zurück und muss sich eine
    Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

    Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
    teilt mit: "Es handelt sich um ein bahnbrechendes Urteil. Damit
    können alle Geschädigten, egal ob es sich um ein 2 l oder ein 3 l
    Fahrzeug handelt, die Rückabwicklung bzw. Schadensersatz von der Audi
    AG verlangen. Für Klagen gegen die Audi AG ist das Heimatgericht, das
    Landgericht Ingolstadt unter anderem zuständig. Im Hinblick auf die
    erst kürzlich zurückgerufenen Modelle A6 und A7 ist den Geschädigten
    dringend zu raten, eine Klage einzureichen anstatt das Software
    Update aufspielen zu lassen. Die Chancen zu gewinnen, sind sehr
    hoch."

    Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
    eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
    Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
    gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
    Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
    Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
    7.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits
    hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE
    Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
    Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
    Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
    Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
    führen in einer Spezialgesellschaft die erste
    Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
    Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254
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    Pressekontakt:
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
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