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     182  0 Kommentare Wer bestellt, der bezahlt - Ein Plädoyer für das Bestellerprinzip - Von Timo Tschammler, CEO JLL Germany

    Frankfurt (ots) - Wer bestellt, der bezahlt. Ein
    selbstverständliches Geschäftsprinzip in der weltweit als höchst
    professionell anerkannten Immobilienbranche der angelsächsischen
    Länder wird hierzulande noch immer kontrovers diskutiert. Denn viele
    Makler fürchten die auf Transparenz und vor allem auf
    Professionalisierung ausgerichteten Veränderungen der Geschäftspraxis
    ihrer Branche. Immerhin geht es um die Verteidigung von
    Einnahmequellen. Mehr noch: letztlich geht es sogar um das Berufsbild
    des Maklers. Denn das Bestellerprinzip trennt die Spreu vom Weizen.

    Fakt ist: Umso systematischer, professioneller und internationaler
    die Teilnehmer im Gewerbeimmobilienmarkt agieren, desto
    selbstverständlicher findet das von der Großen Koalition bereits 2013
    in den Koalitionsvertrag aufgenommene Bestellerprinzip vollumfänglich
    Anwendung. Dabei verlangt der Verkäufer vom Makler das Erzielen des
    besten Preises bei hoher Transaktionssicherheit innerhalb eines
    bestimmten zeitlichen Rahmens. Interessen zwischen Auftraggeber und
    Makler werden so gleichgeschaltet und gemeinsam gegenüber der anderen
    Vertragspartei vertreten.

    Dagegen birgt die in Deutschland immer noch gängige, auf reiner
    Nachweisbasis beruhende Außenprovision erhebliches Konfliktpotenzial
    und sorgt in vielen Fällen für unklare Verhältnisse. Im besten Fall
    erhält der Makler im Auftragsverhältnis mit dem verkaufenden
    Auftraggeber, für den er den höchsten Preis bei maximaler
    Transaktionssicherheit und Schnelligkeit erzielen soll, eine
    Innenprovision. Ist dies nicht der Fall, spricht man von einer
    Außenprovision, die vom Käufer bezahlt wird. Konflikte im
    Zusammenspiel zwischen Kaufpreis, Honorar und transparenter
    Interessenvertretung sind dann angelegt. Hinzu kommt, dass die
    Ausweitung des Bestellerprinzips der ordnungspolitischen Fairness
    folgt, nach der der Hauptempfänger einer Leistung diese auch bezahlt.

    Die Provisionsverteilung bei Verkäufen an Verbraucher wird derzeit
    darüber hinaus regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Eine
    ausgewogene, die freien Marktkräfte nicht außer Acht lassende und
    bundeseinheitliche Regelung könnte helfen, Leistungen transparenter
    und damit vergleichbarer zu machen. Die von der Bundesregierung
    angestrebte Reform wäre ein weiterer Schritt zur Professionalisierung
    der Maklerbranche, mit einem einheitlichen Leistungsbild, klaren
    Verantwortlichkeiten und hohen ethischen und professionellen
    Standards. Nicht ohne Grund definieren sich alle ernst zu nehmenden
    Immobilienberater über transparente Qualitätsmerkmale der
    Beratungsprozesse und eine bestmögliche Qualifizierung der Berater.
    Wie dies in allen anderen Beratungsdisziplinen ebenfalls üblich ist.
    Verbunden mit beachtlichen Investitionen in Marktresearch, die
    Ausbildung und das Knowhow der Experten.

    Es ist denn auch kein Geheimnis, dass das Ansehen der
    Immobilienberatung in Deutschland im Gegensatz zu den
    angelsächsischen Ländern noch immer vergleichsweise gering ist. Die
    Einführung des Bestellerprinzips könnte helfen, die
    Professionalisierung, Transparenz und letztlich die Wertschätzung zu
    steigern.

    OTS: Jones Lang LaSalle SE (JLL)
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/62984
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    Pressekontakt:
    Dorothea Koch, Tel. 069 2003 1007, dorothea.koch@eu.jll.com



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