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    ROUNDUP  313  0 Kommentare Kein Vergleich nach Millionenklage von Klinikkonzern Mediclin

    OFFENBURG (dpa-AFX) - Nach einer Millionenklage des deutschlandweit agierenden Klinikbetreibers Mediclin rechnet das Landgericht Offenburg mit langjährigen juristischen Auseinandersetzungen. Das Gericht werde zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen beantworten müssen, sagte der Vorsitzende Richter bei der ersten mündlichen Verhandlung zu dem Fall am Freitag in Offenburg. Zudem seien mehrere gerichtliche Instanzen möglich - bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH). Eine außergerichtliche Einigung stehe nicht im Raum. Entsprechende Gespräche seien gescheitert.

    Das börsennotierte Unternehmen mit Sitz in Offenburg (Ortenaukreis) klagt in dem Zivilrechtsverfahren gegen drei seiner, teils ehemaligen, Großaktionäre. Mediclin wirft ihnen den Erhalt unzulässiger Dividendenzahlungen vor und fordert den Angaben zufolge rund 181 Millionen Euro. In dem Streit geht es um Mietzahlungen für insgesamt 21 Klinikimmobilien, die Mediclin leistet und die das Unternehmen als aktienrechtlich unzulässige Garantiedividende sieht. Die Beklagten weisen diese Vorwürfe zurück.

    Der Sachverhalt müsse nun durch das Gericht aufgeklärt werden, sagte der Vorsitzende Richter. Im kommenden Jahr werde das Gericht entscheiden, wie der Prozess weitergeführt werde. Dann werde auch ein Gutachter beauftragt (Az.: 4 O 49/16). Wegen komplexer aktienrechtlicher Fragen und wegen der hohen finanziellen Forderung sei dies ein ungewöhnliches und langwieriges Verfahren.

    Mediclin betreibt den Angaben zufolge bundesweit 55 Einrichtungen. Dazu zählen Krankenhäuser, Rehakliniken, Pflegeheime und medizinische Versorgungszentren. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben rund 10 000 Beschäftigte.

    Vor knapp 20 Jahren hatte Mediclin den Angaben zufolge deutschlandweit 21 Kliniken übernommen und betreibt diese. Die Klinikgebäude waren an eine Kapitalverwaltungsgesellschaft gegangen. Mediclin zahlt dieser Gesellschaft Mieten, die über einen Fonds unter anderem an die nun beklagten Aktionäre gehen und deren Höhe damals langfristig vereinbart wurde. Die Mietverträge laufen bis 2027.

    Diese Konstruktion verstoße jedoch gegen das Aktienrecht, argumentiert das Klinikkonzern. Es handele sich um überhöhte Mieten, die Mediclin dauerhaft nicht zahlen könne. Zudem seien die Mietzahlungen eine verdeckte Gewinnausschüttung. Dies sei illegal, daher müssten die Aktionäre Geld zurückzahlen./ruf/DP/tos





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