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MOLOGEN AG behält Rechte an Lefitolimod - Verhandlungen mit ONCOLOGIE Inc. beendet, Evaluierung aller strategischen Optionen vor dem Hintergrund der wahrscheinlichen Verfügbarkeit der Top-Line Daten der pivotalen Phase III IMPALA Studie in 2019
DGAP-News: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Vereinbarung
Pressemitteilung N 27 / 2018 vom 16.11.2018 |
- Dreimonatige Exklusivitätsfrist für Verhandlungen mit ONCOLOGIE über die weltweite Rechteübertragung für Lefitolimod ist ohne Vereinbarung abgelaufen
- Während der Exklusivitätsfrist präsentierte ONCOLOGIE neue finanzielle Bedingungen für die Transaktion, die weit unter denen lagen, die in der von den beiden Unternehmen am 15. August 2018 unterzeichneten unverbindlichen Absichtserklärung vereinbart wurden; MOLOGEN hat diese neuen Bedingungen als ungerechtfertigt eingestuft und daher abgelehnt
- Früher als erwartet verfügbare Top-Line Daten der IMPALA-Studie eröffnen neue strategische Möglichkeiten für die Monetarisierung von Lefitolimod
- Lizenzvertrag mit ONCOLOGIE für Greater China behält Gültigkeit
Berlin, 16. November 2018 - Das biopharmazeutische Unternehmen MOLOGEN AG gab bekannt, dass die dreimonatige Exklusivitätsfrist für weitere Verhandlungen mit dem US-amerikanischen Biopharmaunternehmen ONCOLOGIE über eine weltweite Übertragung sämtlicher Rechte an geistigem Eigentum und aller anderen Rechte an MOLOGENs Hauptmolekül Lefitolimod am 15. November 2018 abgelaufen ist. Am 15. August 2018 wurde zwischen den beiden Unternehmen eine unverbindliche Absichtserklärung (Term Sheet) über die weltweite Rechteübertragung unterzeichnet. Die Verhandlungen mit ONCOLOGIE führten innerhalb des gesetzten Zeitrahmens nicht zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Abschluss und wurden daher beendet. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Top-Line Daten der Phase III Zulassungsstudie IMPALA voraussichtlich früher als ursprünglich prognostiziert vorliegen werden - dies könnte bereits im Sommer 2019 der Fall sein - hat MOLOGEN beschlossen, die Exklusivitätsfrist für die Verhandlungen mit ONCOLOGIE nicht zu verlängern und