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     729  0 Kommentare LG Hamburg verurteilt erstmals Volkswagen Bank GmbH nach einem Autokredit-Widerruf

    Hamburg (ots) - Das Landgericht Hamburg hat gegen die Volkswagen
    Bank GmbH mit Urteil vom 12. November 2018 - 318 O 141/18 - erstmals
    entschieden, dass ein VW-Kunde das Darlehen zur Finanzierung seines
    Schummel-Diesels nicht mehr bedienen muss. "Das aktuelle Urteil ist
    nach unserer Kenntnis das erste positive gegen die Volkswagen Bank
    GmbH aus dem norddeutschen Raum", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter
    Hahn. HAHN Rechtsanwälte hatte im Rahmen ihrer Rechtsprüfung mehrere
    Fehler in den Vertragsunterlagen der Volkswagen Bank GmbH
    festgestellt und diese für den Kläger gerichtlich geltend gemacht.
    Als Hamburger war der Kläger nicht nur von dem Wertverlust seines
    Fahrzeugs durch den Dieselskandal, sondern auch von den
    Durchfahrtsbeschränkungen im Hamburger Stadtteil Altona betroffen.
    Der Widerruf seines Autokreditvertrages bot dem Geschädigten einen
    Ausweg.

    Im Mai 2014 schloss der Kläger als Verbraucher mit der Volkswagen
    Bank GmbH einen Darlehensvertrag über die Finanzierung eines VW
    Tiguan 2.0 TDI Sport mit einem vom Abgasskandal betroffenen Motor.
    Sodann widerrief der Kläger im Dezember 2017 seine Erklärung zum
    Abschluss des Darlehensvertrages. Die Frist zur Ausübung des
    Widerrufsrechts beginnt nur dann zu laufen, wenn die Angaben im
    Darlehensvertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Verbraucher
    haben grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn sie ihr
    Fahrzeug entweder teil- oder vollfinanzieren.

    Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler im
    Vertrag führt nicht nur zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags,
    sondern auch zur Rückabwicklung des Fahrzeug-Kaufvertrags. Es handelt
    sich dabei um verbundene Geschäfte. Die Bank tritt im Rahmen der
    Rückabwicklung an die Stelle des Autohauses. Daher erhält der
    Verbraucher bei einer Rückabwicklung eines Autokredits nicht nur
    sämtliche Raten, sondern auch die geleistete Anzahlung von der Bank
    zurück. "Ob sich der Kunde dabei für die gefahrenen Kilometer einen
    Wertverlust anrechnen lassen muss, ist bei neueren Darlehensverträge
    ab dem 13. Juni 2014 rechtlich zumindest umstritten", erläutert Hahn.
    "Die Rückabwicklung eines Autokredits nach erfolgtem Widerruf ist
    auch bei Benzinern und solchen Dieselfahrzeugen möglich, bei denen
    keine Abgasmanipulation nachgewiesen wurde", sagt Hahn abschließend.

    HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen Verbrauchern eine
    kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit ihres
    Autokredits an. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren auf den
    Darlehens-Widerruf spezialisiert und hat bereits tausende Verbraucher
    im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehen vertreten. Die
    Streitigkeiten enden oftmals in einem Vergleich. Weitere
    Informationen finden Sie unter
    https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.

    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
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    Pressekontakt:
    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Peter Hahn
    Alter Steinweg 1
    20459 Hamburg
    Fon: +49-40-3615720
    Fax: +49-40-361572361
    E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
    http://www.hahn-rechtsanwaelte.de



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