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     639  0 Kommentare VW Skandal - Oberlandesgericht in Hamburg möchte Klage auf Neulieferung eines Tiguan stattgeben - Seite 3


    einhelliger Ansicht bestimmt sich eine Gattungschuld nämlich als eine
    solche, die durch Lieferung einer Sache mittlerer Art und Güte
    bestimmt wird, wie es schon der Gesetzestext von § 243 Abs. 1 BGB
    vorgibt, was bedeutet, dass innerhalb einer Gattung gerade bei
    Massenware kleinere Abweichungen möglich sind (vgl. statt vieler
    Palandt, Grüneberg, § 243 Rdnr. 4). Somit kann auch im vorliegenden
    Fall die Frage gestellt werden, ob die Gattung VW Tiguan nicht
    weiterhin hergestellt wird, sich allerdings durch den
    Modellwechsel/Facelift Abweichungen zwischen dem dem Kläger
    ausgelieferten Fahrzeug und den nunmehr hergestellten Fahrzeugen
    ergeben. Stellten diese Abweichungen allerdings insgesamt nur
    kleinere und mithin unbedeutende Abweichungen dar, so wäre die
    Nacherfüllung möglich und die Beklagte auf die Berufung hierzu
    antragsgemäß zu verurteilen."

    Nach derzeitiger Ansicht des Gerichts kann gut vertreten werden,
    dass es sich bei den von den Parteien vorgetragenen Abweichungen
    zwischen dem ausgeliefertem Fahrzeug und den derzeit hergestellten VW
    Tiguan um keine Abweichungen, die eine neue Gattung bestimmten,
    handelt.

    Vielmehr sind es sämtlich kleinere technische oder optische
    Veränderungen, die aber weder das Erscheinungsbild des Fahrzeugs noch
    dessen technische Ausrichtung grundsätzlich verändern.

    Damit wird es aber weder auf die Entscheidung des
    Bundegerichtshofs ankommen noch liegt eine Rechtsfrage von
    grundsätzlicher Bedeutung vor, die es erforderlich machen würde,
    gemäß § 543 Abs.1 Nr. 1 ZPO die Revision zuzulassen. Dem dürfte auch
    nicht entgegenstehen, dass in der Rechtsprechung zum Teil vertreten
    wird, bei der Nacherfüllung dürfe der Käufer nicht besser gestellt
    werden als bei ordnungsgemäßer Erfüllung. Das überzeugt nur auf den
    ersten Blick, denn immer stellt eine Nachlieferung als Nacherfüllung
    eine Verbesserung für den Käufer dar, bekommt dieser doch zum
    Zeitpunkt der Nachlieferung erneut eine neue Sache, wohingegen die
    ursprünglich gelieferte Ware schon älter ist und unabhängig von
    Wertminderungen durch Abnutzung keine Neuware mehr ist. Von daher
    können also Wertverbesserungen des nachzuliefernden PKW kein
    Ausschluss für eine Nachlieferung sein, sind diese doch gerade dem
    Anspruch auf Nachlieferung immanent.

    Das Gericht regt an, dass die Parteien Möglichkeiten einer
    einvernehmlichen Lösung erwägen."

    Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
    teilt mit: "Damit stellt sich in den Nachlieferungsfällen erstmals
    ein Oberlandesgericht klar auf die Seite eines Geschädigten. Zu Recht
    sieht es das Oberlandesgericht so, dass in den VW-Fällen dann, wenn
    ein Neufahrzeug erworben wurde, die Nachlieferung verlangt werden
    kann. Wenn der Geschädigte auch noch Verbraucher ist, kann er sein
    manipuliertes Fahrzeug ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung
    zurückgeben. Er ist dann jahrelang kostenlos ein Fahrzeug gefahren
    und erhält zudem ein neues, höherwertigeres Fahrzeug geliefert."

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