VW Skandal - Oberlandesgericht in Hamburg möchte Klage auf Neulieferung eines Tiguan stattgeben - Seite 3
einhelliger Ansicht bestimmt sich eine Gattungschuld nämlich als eine
solche, die durch Lieferung einer Sache mittlerer Art und Güte
bestimmt wird, wie es schon der Gesetzestext von § 243 Abs. 1 BGB
vorgibt, was bedeutet, dass innerhalb einer Gattung gerade bei
Massenware kleinere Abweichungen möglich sind (vgl. statt vieler
Palandt, Grüneberg, § 243 Rdnr. 4). Somit kann auch im vorliegenden
Fall die Frage gestellt werden, ob die Gattung VW Tiguan nicht
weiterhin hergestellt wird, sich allerdings durch den
Modellwechsel/Facelift Abweichungen zwischen dem dem Kläger
ausgelieferten Fahrzeug und den nunmehr hergestellten Fahrzeugen
ergeben. Stellten diese Abweichungen allerdings insgesamt nur
kleinere und mithin unbedeutende Abweichungen dar, so wäre die
Nacherfüllung möglich und die Beklagte auf die Berufung hierzu
antragsgemäß zu verurteilen."
Nach derzeitiger Ansicht des Gerichts kann gut vertreten werden,
dass es sich bei den von den Parteien vorgetragenen Abweichungen
zwischen dem ausgeliefertem Fahrzeug und den derzeit hergestellten VW
Tiguan um keine Abweichungen, die eine neue Gattung bestimmten,
handelt.
Vielmehr sind es sämtlich kleinere technische oder optische
Veränderungen, die aber weder das Erscheinungsbild des Fahrzeugs noch
dessen technische Ausrichtung grundsätzlich verändern.
Damit wird es aber weder auf die Entscheidung des
Bundegerichtshofs ankommen noch liegt eine Rechtsfrage von
grundsätzlicher Bedeutung vor, die es erforderlich machen würde,
gemäß § 543 Abs.1 Nr. 1 ZPO die Revision zuzulassen. Dem dürfte auch
nicht entgegenstehen, dass in der Rechtsprechung zum Teil vertreten
wird, bei der Nacherfüllung dürfe der Käufer nicht besser gestellt
werden als bei ordnungsgemäßer Erfüllung. Das überzeugt nur auf den
ersten Blick, denn immer stellt eine Nachlieferung als Nacherfüllung
eine Verbesserung für den Käufer dar, bekommt dieser doch zum
Zeitpunkt der Nachlieferung erneut eine neue Sache, wohingegen die
ursprünglich gelieferte Ware schon älter ist und unabhängig von
Wertminderungen durch Abnutzung keine Neuware mehr ist. Von daher
können also Wertverbesserungen des nachzuliefernden PKW kein
Ausschluss für eine Nachlieferung sein, sind diese doch gerade dem
Anspruch auf Nachlieferung immanent.
Das Gericht regt an, dass die Parteien Möglichkeiten einer
einvernehmlichen Lösung erwägen."
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Damit stellt sich in den Nachlieferungsfällen erstmals
ein Oberlandesgericht klar auf die Seite eines Geschädigten. Zu Recht
sieht es das Oberlandesgericht so, dass in den VW-Fällen dann, wenn
ein Neufahrzeug erworben wurde, die Nachlieferung verlangt werden
kann. Wenn der Geschädigte auch noch Verbraucher ist, kann er sein
manipuliertes Fahrzeug ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung
zurückgeben. Er ist dann jahrelang kostenlos ein Fahrzeug gefahren
und erhält zudem ein neues, höherwertigeres Fahrzeug geliefert."
OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Veränderungen, die aber weder das Erscheinungsbild des Fahrzeugs noch
dessen technische Ausrichtung grundsätzlich verändern.
Damit wird es aber weder auf die Entscheidung des
Bundegerichtshofs ankommen noch liegt eine Rechtsfrage von
grundsätzlicher Bedeutung vor, die es erforderlich machen würde,
gemäß § 543 Abs.1 Nr. 1 ZPO die Revision zuzulassen. Dem dürfte auch
nicht entgegenstehen, dass in der Rechtsprechung zum Teil vertreten
wird, bei der Nacherfüllung dürfe der Käufer nicht besser gestellt
werden als bei ordnungsgemäßer Erfüllung. Das überzeugt nur auf den
ersten Blick, denn immer stellt eine Nachlieferung als Nacherfüllung
eine Verbesserung für den Käufer dar, bekommt dieser doch zum
Zeitpunkt der Nachlieferung erneut eine neue Sache, wohingegen die
ursprünglich gelieferte Ware schon älter ist und unabhängig von
Wertminderungen durch Abnutzung keine Neuware mehr ist. Von daher
können also Wertverbesserungen des nachzuliefernden PKW kein
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Anspruch auf Nachlieferung immanent.
Das Gericht regt an, dass die Parteien Möglichkeiten einer
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ein Neufahrzeug erworben wurde, die Nachlieferung verlangt werden
kann. Wenn der Geschädigte auch noch Verbraucher ist, kann er sein
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