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    ROUNDUP/Merkel nach May-Treffen  221  0 Kommentare Keine weitere Öffnung des Brexit-Abkommens

    BERLIN (dpa-AFX) - Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Nachverhandlungen am Brexit-Vertrag zwischen der EU und Großbritannien eine klare Absage erteilt. "Wir haben gesagt, dass es keine weitere Öffnung des Austrittsabkommens gibt", sagte Merkel am Dienstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur von Sitzungsteilnehmern in der Unionsfraktion nach ihrem Treffen mit der britischen Regierungschefin Theresa May in Berlin.

    Aus Teilnehmerkreisen hieß es, Merkel habe deutlich gemacht, dass es nach ihrer Ansicht ein gutes Austrittsabkommen und einen guten Text zur Ausgestaltung der künftigen Beziehungen gebe. Ihr Bestreben sei es, dass beide Abkommen realisiert würden. Am Austrittsabkommen gebe es aus ihrer Sicht keine Änderungsmöglichkeiten. May solle nun auf dem EU-Gipfel den europäischen Kollegen darstellen, welche Änderungen sie an der politischen Erklärung anstrebe. Dies könne aber nicht bilateral, sondern nur auf europäischer Ebene geklärt werden.

    Nach Informationen von Teilnehmern der Fraktionssitzung gab sich Merkel dennoch zuversichtlich, dass es eventuell doch eine Lösung geben könne. Auch britische Abgeordnete wollten mehrheitlich keinen Ausstieg Großbritanniens aus der EU ohne Abkommen, sagte die Kanzlerin demnach. Denn dies sei die schlechteste Lösung.

    Als zentralen Knackpunkt bezeichnete Merkel nach diesen Informationen die Garantie für eine offene Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland, den sogenannten Backstop. Es gehe nun darum, ob Großbritannien mehr Sicherheit gegeben werden könne für den Fall, dass das Land länger in einer Zwischenphase stecke und wirtschaftspolitisch nicht handlungsfähig sei. Für diesen Fall suche May Unterstützung.

    Konservative Brexit-Befürworter fürchten, dass die im Austrittsvertrag vorgesehene Lösung Großbritannien nach dem Brexit auf Dauer eng an die EU bindet. Sie wollen eine Befristung. Das hatte die EU aber stets abgelehnt mit der Begründung, eine Garantie könne nicht befristet sein./bk/DP/fba





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