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    DGAP-News  1092  0 Kommentare Baumot Group AG: Fahrverbote für Euro-6-Diesel drohen ab 2021 (deutsch)

    Baumot Group AG: Fahrverbote für Euro-6-Diesel drohen ab 2021

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    DGAP-News: Baumot Group AG / Schlagwort(e): Marktbericht Baumot Group AG: Fahrverbote für Euro-6-Diesel drohen ab 2021

    17.12.2018 / 12:16
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    Baumot Group: Fahrverbote für Euro-6-Diesel drohen ab 2021

    - Gericht der Europäischen Union bewertet Lockerung der Euro-6-Grenzwerte als rechtswidrig: Fahrverbote auch für Euro 6-Diesel-Pkw schon ab 2021 möglich

    - Zukünftig sind auch in anderen Europäischen Ländern Dieselfahrverbote möglich

    - Regelungen für Hardware-Nachrüstung sollen noch dieses Jahr vorliegen, Start der Umrüstung dann wie geplant 2019

    Königswinter, 17. Dezember 2018 - Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über das Urteil des Gerichts der Europäischen Union in der vergangenen Woche anlässlich einer Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid. Laut der Entscheidung ist die Verordnung der EU-Kommission mit höheren Emissionswerten für Euro-6-Diesel nicht gesetzeskonform. Der Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2016 sah vor, dass Euro-6-Diesel-Pkw unter realen Bedingungen statt den vorgeschriebenen 80 mg Stickstoffdioxid je Kilometer für eine Übergangszeit 168 mg und danach 120 mg ausstoßen dürften. In Folge des ergangenen Urteils müssen alle Euro-6-Fahrzeuge nach einer Übergangszeit von 14 Monate den Grenzwert von 80 mg unter realen Bedingungen einhalten. Laut Gericht sei die Kommission über die Befugnisse der EU-Exekutive hinausgegangen und habe zudem andere Gesetze der Europäischen Union verletzt.

    Marcus Hausser, Vorstand der Baumot Group, kommentiert: "Wir begrüßen, dass das Gericht der Europäischen Union den hohen Stellenwert für Umwelt- und Gesundheitsschutz in Europa unterstreicht und die Abmilderung der Grenzwerte unterbindet. Bei der Entwicklung unseres Hardware-Nachrüstsystems für Diesel-Pkw, das die NOx-Emissionen auch unter realen Bedingungen um mehr als 90 Prozent reduziert, haben wir uns von Anfang an an den vorgeschriebenen 80 Milligramm orientiert. Ein vom ADAC durchgeführter Test hat sogar gezeigt, dass mit dem BNOx System nachgerüstete Fahrzeuge den Grenzwert unterschreiten und somit mögliche Fahrverbote vermieden werden können. "

    Die Kriterien für die Hardware-Nachrüstung sollen noch in diesem Jahr festgelegt werden. Dies sicherte Verkehrsminister Andreas Scheuer nach einem persönlichen Gespräch mit Jürgen Karpinski, dem Präsidenten des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), fest zu. Der ZDK-Präsident wies zudem darauf hin, dass er Signale von vielen Händlern erhalten habe, dass diese bereit seien, auch eigene Mittel für die Hardware-Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen aufzubringen. Auch die ZDK-Spitzenvertreter begrüßen laut Verbandsmitteilung die Hardware-Nachrüstung als Teil des Konzepts für saubere Luft in den Städten.

    Über die Baumot Group AG:

    Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit (Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B. Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

    Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de

    Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse.

    Kontakt:
    cometis AG
    Claudius Krause
    Unter den Eichen 7
    65195 Wiesbaden
    Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28
    Fax: +49 (0)611 - 20 585 5 - 66
    E-Mail: krause@cometis.de

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    17.12.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Baumot Group AG
    Eduard-Rhein-Straße 21 - 23
    53639 Königswinter
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)2244 . 91 80 57
    Fax: +49 (0)2244 . 91 83 819
    E-Mail: IR@baumot.de
    Internet: ir.baumot.de
    ISIN: DE000A2G8Y89
    WKN: A2G8Y8
    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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    758861 17.12.2018

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