checkAd

    DGAP-Adhoc  430  0 Kommentare INTERSHOP Communications AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung - Seite 2



    Kontakt:

    Investor Relations

    Heide Rausch

    T: +49-3641-50-1000

    F: +49-3641-50-1309
    ir@intershop.de




    Wichtiger Hinweis



    Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Angebot ist aufgrund des beabsichtigten Emissionserlöses von weniger als EUR 5 Millionen nicht nach dem Wertpapierprospektgesetz prospektpflichtig. Jeder Aktionär ist gehalten, sich selbst über die INTERSHOP Communications AG und deren Aktie vor Ausübung des Bezugs und Überbezugsrechts zu informieren. Die Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der Hintergrundinformation; ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit sind zu keinem Zweck als verlässlich zu betrachten. Die Angaben in dieser Mitteilung können sich ändern.



    Diese Mitteilung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.

    Seite 2 von 4


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-Adhoc INTERSHOP Communications AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung INTERSHOP Communications AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung 09.01.2019 / 09:58 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung …