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     978  0 Kommentare Porsche Abgasskandal - Landgericht Dortmund verurteilt Porsche bei einem Macan wegen Manipulation zu Schadensersatz

    Lahr (ots) - In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Dortmund, 12 O
    262/17 geführten Verfahren gegen die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hat
    das Landgericht mit Urteil vom 15.01.2019 festgestellt, dass die
    Porsche AG aufgrund der Manipulation eines Porsche Macan zum
    Schadensersatz verpflichtet ist. Es handelt sich um ein weiteres
    Urteil, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen die Porsche AG erstreiten konnte.

    Nachdem die Kanzlei bereits im Jahre 2018 vor dem Landgericht Kiel
    ein entsprechendes Urteil gegen Porsche erstreiten konnte, ist dies
    ein weiteres Urteil für einen Geschädigten des Abgasskandals mit dem
    er Schadensersatz verlangen kann. Der Geschädigte erwarb im Dezember
    2014 einen neuen Porsche Macan S Diesel. Als er feststellte, dass
    sein Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist, erhob er
    über seine Rechtsanwälte eine Klage vor dem Landgericht Dortmund. Der
    Porsche AG wird in dieser Klage vorgeworfen, den Abgasausstoß
    manipuliert zu haben durch eine Software.

    Der Klage gab das Landgericht Dortmund gegenüber der Porsche AG
    nunmehr statt. Er stellte fest, dass die Porsche AG aufgrund der
    Manipulation des Fahrzeugs zum Schadensersatz verpflichtet ist. Der
    Schadensersatzanspruch resultiert aus einer vorsätzlichen
    sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB. Durch das verbauen einer
    illegalen Abschalteinrichtung wurde der Kläger vorsätzlich
    sittenwidrig geschädigt. Das Verhalten ist verwerflich. Es ist
    außerdem von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen. Damit schuldet
    Porsche dem Geschädigten Schadensersatz.

    Käufer eines Porsche Diesel haben damit sehr gute Aussichten,
    Schadensersatz zu erhalten. Es wird dringend angeraten, sich nicht
    auf das Software Update einzulassen. Nachdem die Presse erst kürzlich
    berichtete, dass die Volkswagen AG angeblich auch bei dem Update
    wieder eine verbotene Software einsetzt, sollten Geschädigte nicht
    die Hoffnung haben, dass ihr Fahrzeug durch das Update in einen
    ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. Zumindest sollten daran
    Zweifel gehegt werden. Sinnvoller ist es, sich des Fahrzeugs zu
    entledigen, insbesondere auch im Hinblick auf die drohenden
    Fahrverbote. Die Chancen, Schadensersatz zu erhalten in der Form,
    dass das Fahrzeug zurückgegeben werden kann, sind so hoch wie noch
    nie.

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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