Der Tagesspiegel
Keine Datenschutz-Bußgelder gegen Google aus Deutschland
Berlin (ots) - Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes
Caspar begrüßt die am Montag in Frankreich gegen Google verhängte
Strafe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). "Wir teilen grundsätzlich die
rechtliche Stoßrichtung", sagte Caspar dem "Tagesspiegel"
(Mittwochausgabe). In bestimmten Aspekten sieht er sogar noch weitere
Probleme. Trotzdem wird es aus Deutschland keine vergleichbare Strafe
geben. "Derartige nationale Verfahren gegen Google sind künftig nicht
mehr möglich", sagte Caspar. Denn wie auch bei Verfahren gegen
Facebook, Instagram und WhatsApp liege die Zuständigkeit zunächst bei
der federführenden Behörde in Irland.
Nach der DSGVO sind zwar Beschwerden bei jeder Datenschutzbehörde
möglich, die Fälle werden dann jedoch gebündelt und dort bearbeitet,
wo die entsprechenden Firmen die Hauptniederlassung haben. Die
Franzosen nutzten eine rechtliche Unsicherheit darüber, die sei nun
beigelegt.
Wie schnell weitere Bußgelder folgen, ist wegen des gemeinsamen
Prozederes fraglich. "Schlecht ausgestattete Behörden, schwerfällige,
überbürokratische Rechtsstrukturen, lange Verfahrensabläufe und
nationale Besonderheiten erschweren einen Vollzug", kritisiert
Caspar.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Wirtschaftsredaktion, Telefon: 030/29021-14614
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
Caspar begrüßt die am Montag in Frankreich gegen Google verhängte
Strafe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). "Wir teilen grundsätzlich die
rechtliche Stoßrichtung", sagte Caspar dem "Tagesspiegel"
(Mittwochausgabe). In bestimmten Aspekten sieht er sogar noch weitere
Probleme. Trotzdem wird es aus Deutschland keine vergleichbare Strafe
geben. "Derartige nationale Verfahren gegen Google sind künftig nicht
mehr möglich", sagte Caspar. Denn wie auch bei Verfahren gegen
Facebook, Instagram und WhatsApp liege die Zuständigkeit zunächst bei
der federführenden Behörde in Irland.
Nach der DSGVO sind zwar Beschwerden bei jeder Datenschutzbehörde
möglich, die Fälle werden dann jedoch gebündelt und dort bearbeitet,
wo die entsprechenden Firmen die Hauptniederlassung haben. Die
Franzosen nutzten eine rechtliche Unsicherheit darüber, die sei nun
beigelegt.
Wie schnell weitere Bußgelder folgen, ist wegen des gemeinsamen
Prozederes fraglich. "Schlecht ausgestattete Behörden, schwerfällige,
überbürokratische Rechtsstrukturen, lange Verfahrensabläufe und
nationale Besonderheiten erschweren einen Vollzug", kritisiert
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