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    Der Tagesspiegel  567  0 Kommentare Keine Datenschutz-Bußgelder gegen Google aus Deutschland

    Berlin (ots) - Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes
    Caspar begrüßt die am Montag in Frankreich gegen Google verhängte
    Strafe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die
    Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). "Wir teilen grundsätzlich die
    rechtliche Stoßrichtung", sagte Caspar dem "Tagesspiegel"
    (Mittwochausgabe). In bestimmten Aspekten sieht er sogar noch weitere
    Probleme. Trotzdem wird es aus Deutschland keine vergleichbare Strafe
    geben. "Derartige nationale Verfahren gegen Google sind künftig nicht
    mehr möglich", sagte Caspar. Denn wie auch bei Verfahren gegen
    Facebook, Instagram und WhatsApp liege die Zuständigkeit zunächst bei
    der federführenden Behörde in Irland.

    Nach der DSGVO sind zwar Beschwerden bei jeder Datenschutzbehörde
    möglich, die Fälle werden dann jedoch gebündelt und dort bearbeitet,
    wo die entsprechenden Firmen die Hauptniederlassung haben. Die
    Franzosen nutzten eine rechtliche Unsicherheit darüber, die sei nun
    beigelegt.

    Wie schnell weitere Bußgelder folgen, ist wegen des gemeinsamen
    Prozederes fraglich. "Schlecht ausgestattete Behörden, schwerfällige,
    überbürokratische Rechtsstrukturen, lange Verfahrensabläufe und
    nationale Besonderheiten erschweren einen Vollzug", kritisiert
    Caspar.

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