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     488  0 Kommentare Depotentnahmen: Mythen und Missverständnisse - Seite 2

  • "B-Entnahmen": Damit sind hier Entnahmen gemeint, die durch Anteilsverkäufe finanziert werden, also aus der Veräußerung einzelner Wertpapier- oder Fondsanteile. Anteilsveräußerungen werden gelegentlich mit "Substanzverkäufen" oder "Kapitalverkäufen" umschrieben.

  • Im Folgenden legen wir sieben Argumente dar, die belegen, dass der unterschiedlichen Bewertung der beiden Entnahmetypen eher Meinungen als Fakten zugrunde liegen. Darüber hinaus werden uns diese sieben Argumente in Summe zur wesentlichen Schlussfolgerung führen:

     

    Die Bevorzugung von Entnahmen, die aus laufenden Erträgen stammen, gegenüber Entnahmen, die aus Anteilsverkäufen kommen, hat keine wirkliche wirtschaftliche Fundierung. In den meisten Fällen existiert rein rational betrachtet kein Grund, die eine Entnahmeart gegenüber der anderen Art zu bevorzugen. Wer das dennoch tut, begeht den Fehler, ein irrelevantes Entscheidungskriterium zu einem relevanten Kriterium zu erheben.

     

    Kommen wir nun zu den sieben Argumenten:

    Argument 1: Bei der Steuerbelastung gibt es keinen nennenswerten Unterschied

    Aus steuerlicher Sicht besteht zwischen A-Entnahmen (laufenden Erträgen) und B-Entnahmen (Anteilsverkäufen) bei Kapitalanlagen im Privatvermögen in den meisten Ländern, so auch in Deutschland, kein wesentlicher Unterschied. Da, wo einer besteht, werden B-Entnahmen steuerlich sogar eher günstiger behandelt (wie z. B. in der Schweiz und in den USA). (Nota Bene: Wir unterstellen bei allen steuerlichen Aussagen in diesem Beitrag, dass die betreffenden Vermögenswerte in Privatvermögen, nicht im betrieblichen Vermögen, gehalten werden.)

    Argument 2: Bei Transaktionskosten existiert kein materieller Unterschied

    Aus Transaktionskostensicht (Kosten für Käufe und Verkäufe von Wertpapieren oder Fondsanteilen) haben A-Entnahmen bei oberflächlicher Betrachtung Vorteile. Wer tiefer analysiert, wie wir das in unserem Blog-Beitrag "Ausschüttende vs. thesaurierende Fonds" vom Dezember 2017 getan haben, wird erkennen, dass dieser Vorteil in der Praxis in den meisten relevanten Konstellationen entweder gar nicht besteht oder nicht ins Gewicht fällt. Das viel gehörte Argument ,"Ausschüttungen verursachen keine Transaktionskosten, Anteilsverkäufe jedoch schon", greift in diesem Zusammenhang zu kurz. Warum das so ist, haben wir im besagten Blog-Beitrag dargelegt.

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    Dr. Gerd Kommer, Alexander Weis, Jonas Schweizer
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    Dr. Gerd Kommer ist Geschäftsführer der Gerd Kommer Invest GmbH, München. Das Unternehmen berät vermögende Privatkunden, Family Offices und Stiftungen in ihren Finanzangelegenheiten. Bis Ende 2016 war Kommer 24 Jahre bei europäischen Großbanken und Asset Managern tätig; zuletzt als Leiter der Niederlassung London und Global Head of Infrastructure & Asset Finance der FMS Wertmanagement, ein Asset Manager, der dem deutschen Staat gehört. In dieser Position verantwortete er ein Portfolio aus strukturierten Krediten und Anleihen im Volumen von 16 Mrd. Euro. Kommer hat mehrere Bücher zu Investmentthemen* veröffentlicht. Er studierte BWL, Steuerrecht und Politikwissenschaft in Deutschland, USA und Liechtenstein.

    Alexander Weis ist Finanzberater bei der Gerd Kommer Invest GmbH. Vor seiner Zeit bei der Gerd Kommer Invest GmbH war Alexander Weis bei einer internationalen Unternehmensberatung im Finanzdienstleistungssektor tätig. Er hält einen MSc. in Quantitative Finance von der Wirtschaftsuniversität Wien und einen BA in Banking & Finance von der Universität Zürich.

    Jonas Schweizer ist Finanzberater bei der Gerd Kommer Invest GmbH. Vor seinem Einstieg bei der Gerd Kommer Invest GmbH war Jonas Schweizer bei mehreren internationalen Großbanken und Finanzdienstleistern tätig. Neben seiner Vollzeitstelle bei einer Großbank erwarb er 2018 einen MSc. in Finance & Accounting an der FOM München. Zudem hält er einen BA in Banking & Finance der DHBW Heidenheim.

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    Depotentnahmen: Mythen und Missverständnisse - Seite 2 Viele Privatanleger glauben es sei besser, Depotentnahmen über Ausschüttungen zu finanzieren als über Anteilsverkäufe. Aus rein rationaler, wirtschaftlicher Sicht ist das systematische Präferieren der Entnahmemethode "Ausschüttung" gegenüber der Entnahmemethode "Anteilsverkäufe" jedoch wenig sinnvoll. Tatsächlich existiert rendite- und risikomäßig vor allem ein gefühlter, aber kein wirklicher ökonomischer Unterschied zwischen den beiden Methoden. Daher machen sich Anleger, die in ihrer Entnahmepolitik aufhören zwischen Entnahmen via Ausschüttungen und Entnahmen via Anteilsverkäufen zu unterscheiden, erstens ihr Leben leichter und zweitens reduzieren sie die Wahrscheinlichkeit, nutzlose oder sogar schädliche Entscheidungen zu treffen.