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    KÜS  1220  0 Kommentare Monopol des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gefallen / Technischer Dienst der KÜS erstellt Gutachten für die Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen (FOTO)

    Losheim am See (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    Im § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die
    Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge geregelt. Einzig der
    Technischen Prüfstelle war durch den amtlich anerkannten
    Sachverständigen die Erstellung der dazu nötigen Gutachten bisher
    vorbehalten. Nach einer Entscheidung des Bundesrates sind jetzt auch
    vom Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste berechtigt,
    diese Gutachten durchzuführen. Damit erweitert die KÜS Technik GmbH,
    der Technische Dienst der KÜS, sein Dienstleistungsangebot.

    Gutachten nach § 21 der StVZO werden etwa nötig bei Fahrzeugen,
    die länger als sieben Jahre stillgelegt waren. Hier ist die
    Einzelabnahme oder der 21er, wie man in der Branche auch sagt, für
    das erneute Inverkehrbringen zwingend vorgeschrieben. Auch bei der
    Begutachtung von Importfahrzeugen ist das Gutachten nach § 21
    vorgeschrieben. Diese Fahrzeuge sind oft nicht nach europäischem
    Recht geprüft und nach den in Europa geltenden einheitlichen
    Voraussetzungen genehmigt. Beispiel hierfür wäre etwa die
    Beleuchtungs- und Signalanlage von aus den USA importierten
    Fahrzeugen.

    Die KÜS Technik GmbH rechnet damit, dass der größte Teil der
    Gutachten nach § 21 StVZO Fahrzeugänderungen umfasst, beispielsweise
    durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an das vorgestellte Fahrzeug
    nicht genehmigt sind. Diese Änderungen müssen, wenn gemäß §19 (2)
    die Betriebserlaubnis erloschen ist, im Rahmen einer Begutachtung
    nach § 21 StVZO umfänglich auf Vorschriftsmäßigkeit geprüft werden.
    Die KÜS hatte mit der Neueinführung des europäischen
    Einzelgenehmigungsverfahrens bereits vor 10 Jahren für sich eine
    Perspektive erkannt, auch das bestehende nationale Monopol der
    Technischen Prüfstelle zu öffnen. Mit der Gründung des Technischen
    Dienstes war somit der Grundstein für die jetzt kommende Erlaubnis
    der Durchführung von Begutachtungen nach § 21 der StVZO gelegt. Die
    Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung tritt nach der
    Verkündigung im Verkehrsblatt in Kraft.

    "Die KÜS hat sich seit Jahren für die Liberalisierung des § 21
    StVZO eingesetzt. Durch den Fall des Monopols erfolgt eine
    weitestgehende Gleichstellung der freiberuflich tätigen
    Sachverständigen der KÜS mit den Kollegen aus den
    Angestelltenorganisationen", so der Bundesgeschäftsführer der KÜS,
    Peter Schuler.

    OTS: KÜS-Bundesgeschäftsstelle
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/116601
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    Pressekontakt:
    KÜS
    Herr Hans-Georg Marmit
    Tel.: 06872/9016-380
    E-Mail: presse@kues.de



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