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    Sensationelles Urteil  452  0 Kommentare Autofahrer fährt jahrelang kostenlos Mercedes (FOTO)

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    http://ots.de/dYdsYe
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    Köln / Berlin (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    Erdrutsch in Berlin: Erster Autokäufer darf sein finanziertes
    Fahrzeug Jahre nach dem Kauf zurückgeben und muss für die Nutzung
    keine Entschädigung zahlen. Verloren hat die Mercedes-Bank. Sie muss
    einen bereits im Jahre 2016 abgeschlossenen Autokredit rückabwickeln.
    Der Kunde hatte den Kredit wegen Fehlern im Vertrag widerrufen.

    Damit handelt es sich um das erste gegen die Mercedes-Benz Bank
    erstrittene Urteil, bei dem der Kläger den Mercedes jahrelang
    kostenlos nutzen durfte. Dem dürften etliche folgen.

    Stein des Anstoßes waren unzureichende Angaben in dem
    Autokredit-Vertrag. Nach Auffassung des Landgerichts Berlin wurde der
    Kunde unzutreffend über seine Rechte informiert. In dem hier
    überprüften Vertrag aus dem Jahr 2016 fanden sich gleich mehrere
    Fehler. Betroffen dürften mehrere hunderttausend Kreditverträge sein.

    Nach Ansicht des Gerichts führen diese Fehler auch zum Entfallen
    der Pflicht des Autokäufers zum Wertersatz. Im Urteil heißt es dazu:
    "Die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers war nämlich, dass
    Wertersatz eben nur zu leisten ist, wenn die entsprechenden
    Belehrungen nach § 357 Abs. 7 BGB erfolgt sind."

    Vertreten wurde der erfolgreiche Mercedes-Kunde von der
    Anwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. "Für uns ist dieses Urteil
    keine Überraschung. Derzeit erhalten wir etliche Anfragen von
    Autofahrern, die beim Widerruf ihres Autokredits Unterstützung
    suchen. Wir als Widerrufskanzlei der ersten Stunde haben zwar schon
    viele Widerrufe von Autokrediten gegen diverse Banken erfolgreich
    durchgesetzt, auch gegen die Mercedes-Bank" so Ilja Ruvinskij,
    Rechtsanwalt und Partner der Kölner Kanzlei. "Neu an dem Urteil des
    Landgerichts Berlin ist jedoch, dass unserem Mandanten keinerlei
    Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt werden durfte. Wir gehen
    davon aus, dass sich zahlreiche weitere Gerichte dieser Ansicht des
    Landgerichts Berlin anschließen werden."

    Bereits im Sommer letzten Jahres gewann ein anderer Mandant mit
    Hilfe der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei ein Verfahren zum
    Widerruf eines Autokredits gegen die Mercedes-Benz Bank. Damals noch
    das erste deutschlandweit erstrittene Urteil gegen Mercedes. Das
    Landgericht Stuttgart vertrat jedoch die Ansicht, dass die Bank
    Anspruch auf eine Abnutzungsgebühr hat.

    Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin dürfte der
    Widerrufsjoker neuen Schwung bekommen. Denn fehlerhaft sind bei
    Weitem nicht nur die Verträge der Mercedes-Bank. Nahezu alle
    namhaften Hersteller haben ihre Kunden über Jahre nicht ordentlich
    über ihre Rechte informiert. Nun rächt sich das. Besonders in Zeiten
    von Dieselfahrverboten und Wertverlusten ist ein Widerruf für viele
    Autofahrer ein willkommener Ausweg.

    OTS: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/127230
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_127230.rss2

    Pressekontakt:
    Herr Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij

    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
    Aachener Str. 1
    50674 Köln

    Telefon: 0221 / 986 584 92
    E-Mail: presse@anwalt-kg.de



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