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    FPSB Deutschland  464  0 Kommentare 100.000 Euro Steuerfreibetrag - wie Anleger ihn richtig nutzen

    Frankfurt/Main (pts031/14.03.2019/15:15) - Das Investmentsteuergesetz ist zwar schon seit Anfang 2018 gültig, doch vielen Anlegern werden erst jetzt langsam die Folgen bewusst. Denn durch das Gesetz ist der Bestandsschutz für Alt-Anteile, die vor 2009 erworben wurden, weggefallen. Immerhin: Im Gegenzug wurde ein spezieller Freibetrag von 100.000 Euro gewährt. "Viele Anleger wissen jedoch nicht, wie sie diesen Freibetrag nutzen können", sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). "Dabei gibt es durchaus einige Gestaltungsspielräume, die jedoch von der individuellen Lebenssituation und den Bedürfnissen abhängen." Nützliche Hilfestellung bei dem Thema können professionelle unabhängige Finanzplaner leisten, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER-Professionals.

    Für Anleger war der 1. Januar 2018 ein wichtiges Datum. Denn mit diesem Stichtag wurde die Reform des Investmentsteuergesetzes umgesetzt. Mit dem neuen Gesetz endete der Bestandsschutz für die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne von Fondsanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden. Das bedeutet, dass ab Anfang 2018 die Uhr neu zu laufen begann: Wertsteigerungen der Alt-Anteile ab diesem Zeitpunkt muss der Anleger grundsätzlich versteuern, sobald er sie veräußert. Das heißt, dass auf Gewinne dann die Abgeltungssteuer von 25 Prozent anfällt.

    Als Ausgleich stellt der Gesetzgeber allerdings den Anlegern einen zeitlich unbegrenzten Freibetrag von 100.000 Euro für Veräußerungsgewinne aus diesen Alt-Anteilen zur Verfügung. "Während der Kleinsparer keine finanziellen Nachteile durch die neue Regelung erfährt, trifft vermögende Anleger sehr schnell die volle Abgeltungssteuer. Denn wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist, sind Wertzuwächse jetzt aus den vor 2009 gekauften Anteilen grundsätzlich steuerpflichtig", erläutert Prof. Tilmes.

    Fondsanleger mit vor 2009 gekauften Anteilen im Vorteil - für vermögende Privatperson ist der Freibetrag schnell verbraucht.

    Bei einem Depot von mehreren Hunderttausenden Euro besteht somit natürlich auch die Gefahr, dass der Steuerfreibetrag schnell aufgezehrt ist. Das gilt bei Privatpersonen, die häufig noch Anteile an vor 2009 gekauften Fonds - beispielsweise für die Altersversorgung - halten. Für sie kann die neue Regelung schon nach wenigen Jahren sehr unangenehme Folgen haben und zu hohen Mehrbelastungen führen.

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    FPSB Deutschland 100.000 Euro Steuerfreibetrag - wie Anleger ihn richtig nutzen Das Investmentsteuergesetz ist zwar schon seit Anfang 2018 gültig, doch vielen Anlegern werden erst jetzt langsam die Folgen bewusst. Denn durch das Gesetz ist der Bestandsschutz für Alt-Anteile, die vor 2009 erworben wurden, weggefallen. Immerhin: …