FINMA stellt Verfahren gegen envion-Gründer Michael Luckow ein / Gründer decken Diskrepanz in FINMA-Mitteilung auf / Ex-Verwaltungsrat Matthias Woestmann nicht vollumfänglich entlastet
Berlin (ots) - Die Gründer der envion AG widersprechen entschieden
der Aussage des Untersuchungsberichtes der Schweizerischen
Finanzmarktaufsicht FINMA in Sachen envion AG. Diese hatte in einer
Pressemitteilung von "illegalen" Aktivitäten gesprochen. Laut
FINMA-Bericht habe die envion AG unerlaubt Publikumseinlagen
entgegengenommen und das Aufsichtsrecht schwer verletzt. Die Gründer
verweisen darauf, dass der Untersuchungsbericht nicht rechtskräftig
ist und dagegen Rechtsmittel eingelegt werden können. Die Behauptung
des Ex-Verwaltungsrates der envion AG, Matthias Woestmann, er sei
durch den Bericht "vollumfänglich entlastet" worden, bezeichnen die
Gründer als "absurd und unwahr". Im Ergebnis stellte die FINMA das
Verfahren gegen den Mitbegründer der envion AG, Michael Luckow, ein.
Die in der FINMA-Verfügung vorgeworfene angebliche
Verletzungshandlung soll darin bestehen, die Formalien für eine
Anleihe bei der Prospekterstellung nicht eingehalten zu haben. Mit
weiteren Fragen hat sich die Schweizerische Finanzmarktaufsicht nicht
befasst.
Die Beurteilung der angeblichen und nicht rechtskräftig
festgestellten Verletzungshandlung stützt sich vorrangig darauf, dass
den Investoren nach 30 Jahren ein Rückzahlungsrecht für ihre
Investitionen zustehen würde und deshalb die Investitionen
Einlagencharakter hätten. Tatsächlich ist der Prospekt an dieser
Stelle jedoch klar, denn an keiner Stelle wurde den Investoren
mitgeteilt, dass ihnen unabhängig vom unternehmerischen Ergebnis ein
solcher Rückzahlungsanspruch zustünde. Die seitens der FINMA zur
Begründung dieser Auffassung bemühten Indizien stellen sich bei
Lichte betrachtet als denkbar schwach dar und stehen letztlich im
Widerspruch zum Wortlaut der Angaben im Prospekt.
Die FINMA hat den Verwaltungsrat der envion AG, Matthias
Woestmann, entgegen seiner verbreiteten Pressemitteilung nicht
"vollumfänglich" entlastet, sondern nur insoweit, als es die
aufsichtsrechtlich relevante Beurteilung des angeblichen Verstoßes
gegen Schweizer Finanzmarktrecht und die sich hieraus ergebenden
prospektrechtlichen Formalien betrifft. Hier habe er auf den seitens
der envion AG bei der Schweizer Wirtschaftsrechtskanzlei Kellerhals
Carrard eingeholten Rechtsrat vertrauen dürfen.
Michael Luckow, Mitbegründer der envion AG: "Ich freue mich, dass
das Verfahren der FINMA gegen mich eingestellt wurde. Die FINMA
erkannte zurecht, dass es unsererseits keine vorsätzliche Schädigung
der Anleger gab. Sie erkannte auch, dass wir nicht absichtlich gegen
die FINMA-Richtlinien verstoßen haben, weil wir uns auf den
der Aussage des Untersuchungsberichtes der Schweizerischen
Finanzmarktaufsicht FINMA in Sachen envion AG. Diese hatte in einer
Pressemitteilung von "illegalen" Aktivitäten gesprochen. Laut
FINMA-Bericht habe die envion AG unerlaubt Publikumseinlagen
entgegengenommen und das Aufsichtsrecht schwer verletzt. Die Gründer
verweisen darauf, dass der Untersuchungsbericht nicht rechtskräftig
ist und dagegen Rechtsmittel eingelegt werden können. Die Behauptung
des Ex-Verwaltungsrates der envion AG, Matthias Woestmann, er sei
durch den Bericht "vollumfänglich entlastet" worden, bezeichnen die
Gründer als "absurd und unwahr". Im Ergebnis stellte die FINMA das
Verfahren gegen den Mitbegründer der envion AG, Michael Luckow, ein.
Die in der FINMA-Verfügung vorgeworfene angebliche
Verletzungshandlung soll darin bestehen, die Formalien für eine
Anleihe bei der Prospekterstellung nicht eingehalten zu haben. Mit
weiteren Fragen hat sich die Schweizerische Finanzmarktaufsicht nicht
befasst.
Die Beurteilung der angeblichen und nicht rechtskräftig
festgestellten Verletzungshandlung stützt sich vorrangig darauf, dass
den Investoren nach 30 Jahren ein Rückzahlungsrecht für ihre
Investitionen zustehen würde und deshalb die Investitionen
Einlagencharakter hätten. Tatsächlich ist der Prospekt an dieser
Stelle jedoch klar, denn an keiner Stelle wurde den Investoren
mitgeteilt, dass ihnen unabhängig vom unternehmerischen Ergebnis ein
solcher Rückzahlungsanspruch zustünde. Die seitens der FINMA zur
Begründung dieser Auffassung bemühten Indizien stellen sich bei
Lichte betrachtet als denkbar schwach dar und stehen letztlich im
Widerspruch zum Wortlaut der Angaben im Prospekt.
Die FINMA hat den Verwaltungsrat der envion AG, Matthias
Woestmann, entgegen seiner verbreiteten Pressemitteilung nicht
"vollumfänglich" entlastet, sondern nur insoweit, als es die
aufsichtsrechtlich relevante Beurteilung des angeblichen Verstoßes
gegen Schweizer Finanzmarktrecht und die sich hieraus ergebenden
prospektrechtlichen Formalien betrifft. Hier habe er auf den seitens
der envion AG bei der Schweizer Wirtschaftsrechtskanzlei Kellerhals
Carrard eingeholten Rechtsrat vertrauen dürfen.
Michael Luckow, Mitbegründer der envion AG: "Ich freue mich, dass
das Verfahren der FINMA gegen mich eingestellt wurde. Die FINMA
erkannte zurecht, dass es unsererseits keine vorsätzliche Schädigung
der Anleger gab. Sie erkannte auch, dass wir nicht absichtlich gegen
die FINMA-Richtlinien verstoßen haben, weil wir uns auf den