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     340  0 Kommentare FINMA stellt Verfahren gegen envion-Gründer Michael Luckow ein / Gründer decken Diskrepanz in FINMA-Mitteilung auf / Ex-Verwaltungsrat Matthias Woestmann nicht vollumfänglich entlastet

    Berlin (ots) - Die Gründer der envion AG widersprechen entschieden
    der Aussage des Untersuchungsberichtes der Schweizerischen
    Finanzmarktaufsicht FINMA in Sachen envion AG. Diese hatte in einer
    Pressemitteilung von "illegalen" Aktivitäten gesprochen. Laut
    FINMA-Bericht habe die envion AG unerlaubt Publikumseinlagen
    entgegengenommen und das Aufsichtsrecht schwer verletzt. Die Gründer
    verweisen darauf, dass der Untersuchungsbericht nicht rechtskräftig
    ist und dagegen Rechtsmittel eingelegt werden können. Die Behauptung
    des Ex-Verwaltungsrates der envion AG, Matthias Woestmann, er sei
    durch den Bericht "vollumfänglich entlastet" worden, bezeichnen die
    Gründer als "absurd und unwahr". Im Ergebnis stellte die FINMA das
    Verfahren gegen den Mitbegründer der envion AG, Michael Luckow, ein.
    Die in der FINMA-Verfügung vorgeworfene angebliche
    Verletzungshandlung soll darin bestehen, die Formalien für eine
    Anleihe bei der Prospekterstellung nicht eingehalten zu haben. Mit
    weiteren Fragen hat sich die Schweizerische Finanzmarktaufsicht nicht
    befasst.

    Die Beurteilung der angeblichen und nicht rechtskräftig
    festgestellten Verletzungshandlung stützt sich vorrangig darauf, dass
    den Investoren nach 30 Jahren ein Rückzahlungsrecht für ihre
    Investitionen zustehen würde und deshalb die Investitionen
    Einlagencharakter hätten. Tatsächlich ist der Prospekt an dieser
    Stelle jedoch klar, denn an keiner Stelle wurde den Investoren
    mitgeteilt, dass ihnen unabhängig vom unternehmerischen Ergebnis ein
    solcher Rückzahlungsanspruch zustünde. Die seitens der FINMA zur
    Begründung dieser Auffassung bemühten Indizien stellen sich bei
    Lichte betrachtet als denkbar schwach dar und stehen letztlich im
    Widerspruch zum Wortlaut der Angaben im Prospekt.

    Die FINMA hat den Verwaltungsrat der envion AG, Matthias
    Woestmann, entgegen seiner verbreiteten Pressemitteilung nicht
    "vollumfänglich" entlastet, sondern nur insoweit, als es die
    aufsichtsrechtlich relevante Beurteilung des angeblichen Verstoßes
    gegen Schweizer Finanzmarktrecht und die sich hieraus ergebenden
    prospektrechtlichen Formalien betrifft. Hier habe er auf den seitens
    der envion AG bei der Schweizer Wirtschaftsrechtskanzlei Kellerhals
    Carrard eingeholten Rechtsrat vertrauen dürfen.

    Michael Luckow, Mitbegründer der envion AG: "Ich freue mich, dass
    das Verfahren der FINMA gegen mich eingestellt wurde. Die FINMA
    erkannte zurecht, dass es unsererseits keine vorsätzliche Schädigung
    der Anleger gab. Sie erkannte auch, dass wir nicht absichtlich gegen
    die FINMA-Richtlinien verstoßen haben, weil wir uns auf den
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