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    Winterkorn-Anklage  508  0 Kommentare Entscheidung über Verfahren lange nicht in Sicht

    BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Einen Monat nach der Anklage gegen den früheren VW -Chef Martin Winterkorn im Abgas-Skandal ist die Entscheidung über ein Strafverfahren noch nicht absehbar. "Eine Wirtschaftskammer bestehend aus drei Richtern prüft weiterhin, ob aus ihrer Sicht ein hinreichender Tatverdacht besteht", sagte eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig der Deutschen-Presse Agentur. Früheren Angaben zufolge wäre mit einem Prozess nicht vor 2020 zu rechnen.

    Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte Winterkorn und vier weitere Führungskräfte am 15. April unter anderem wegen schweren Betrugs angeklagt. Es geht es um einen besonders schweren Fall von Betrug sowie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

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    Winterkorn wird zudem Untreue vorgehalten, weil er nach dem 25. April 2014 nach Kenntnis von rechtswidrigen Manipulationen an Diesel-Motoren diese nicht umgehend bekanntgegeben haben soll. Der Vorwurf: Der Konzern soll während des Abgas-Skandals zwischen April 2014 und Mai 2015 den weiteren Einbau der sogenannten Abschaltvorrichtungen nicht untersagt haben. Bisher habe es von Winterkorn keine Einlassung zu den Vorwürfen gegeben, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe der dpa.

    Sollte es zu einem Verfahren kommen, müsste noch geklärt werden, wo verhandelt wird. Das Oberlandesgericht Braunschweig weicht bereits für zwei Diesel-Verfahren aus. Das Kapitalanleger-Musterverfahren und auch die Verhandlung zur bundesweit ersten Musterfeststellungsklage finden aus Platzgründen in der Stadthalle statt./bch/DP/jha




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