checkAd

    DGAP-Adhoc  631  0 Kommentare Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen deutlich niedriger als ursprünglich angenommen - Seite 2



    Nach derzeitigem Erkenntnisstand geht der Verwaltungsrat davon aus, dass die Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen zur Folge hat, dass sich der am 13. Februar 2019 prognostizierte Umsatz für das Geschäftsjahr 2018 von zuvor rund EUR 17,6 Mio. auf rund EUR 330.000 reduziert. Auf dieser Basis hat die STARAMBA SE das Geschäftsjahr 2018 mit einem EBITDA in Höhe von ca. EUR -11,1 Mio. abgeschlossen. Dies bedeutet eine Verringerung um EUR 16,8 Mio. gegenüber der letzten Prognose von rund EUR 5,7 Mio.



    Als Folge dieser bilanziellen Anpassungen muss nach aktuellem Stand angenommen werden, dass zum 31. Dezember 2018 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG eingetreten ist.



    Der Verwaltungsrat prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten eigenkapitalstärkender Maßnahmen, um dem oben genannten Umstand schnellstmöglich entgegenzutreten und den hälftigen Verlust des Grundkapitals zu beseitigen.



    Die Veröffentlichung des vollständigen Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 ist für den 28. Juni 2019 vorgesehen.



    Disclaimer:
    Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der Staramba SE noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht mittelbar oder unmittelbar in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien verteilt, veröffentlicht oder dorthin übermittelt werden. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Staramba SE sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert und werden in diesen Ländern weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern gesetzlichen Beschränkungen unterliegen; Personen, die in den Besitz hierin genannter Dokumente oder sonstiger Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichtbeachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts dieser Länder darstellen.

    Seite 2 von 3



    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-Adhoc Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen deutlich niedriger als ursprünglich angenommen - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: Staramba SE / Schlagwort(e): Gewinnwarnung Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen deutlich niedriger als …