DGAP-Adhoc
Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen deutlich niedriger als ursprünglich angenommen
DGAP-Ad-hoc: Staramba SE / Schlagwort(e): Gewinnwarnung Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen deutlich niedriger als ursprünglich angenommen - Umsatz i.H.v. rd. EUR 0,3 Mio. statt prognostizierte EUR 17,6 Mio., EBITDA EUR -11,1 Mio. statt EUR 5,7 Mio. |
Berlin, 04. Juni 2019
Der Verwaltungsrat der Staramba SE (XETRA: 99SC) hat heute im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 festgestellt, dass das Bestehen eines Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 anzunehmen ist. Aus diesem Grund wird der Verwaltungsrat unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Im Rahmen dieser Hauptversammlung wird der Verwaltungsrat den Aktionären die Lage der Gesellschaft erläutern.
Ursächlich für die Unterschreitung der Hälfte des Grundkapitals sind Änderungen am Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018, welche im Zuge der Abschlussarbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden mussten und welche sich auf den Umsatz und das EBITDA der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 auswirken. Nach intensiven Beratungen mit dem zuständigen Wirtschaftsprüfer und externen Experten wurde nach einer handelsrechtlichen Neueinstufung beschlossen, die STARAMBA.Token-Verkäufe aus dem ICO im Geschäftsjahr 2018 nicht unmittelbar als Umsatz anzuerkennen. Die verkauften STARAMBA.Token werden im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vielmehr als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen und führen somit erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Umsatzbuchung. In der Pressemitteilung vom 13. Februar 2019 wurde bereits auf diese (handels- und steuerrechtlichen) Unsicherheiten hinsichtlich der Tokenverkäufe hingewiesen; zusätzlich hatte die Gesellschaft auch schon im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 ausführlich über diese Bedenken berichtet.