Vor der kommenden Bafin-Aufsicht: „Vermittler sollten schnell eine 34f-Erlaubnis beantragen“
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Der Rat geht auch an Versicherungsvermittler: Alle Vermittler, die in Zukunft Fonds vermitteln wollen, sollten sich schleunigst eine Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung holen, rät der VSAV.
Warum man auch bei Versicherungsvermittlern Handlungsbedarf sieht, steht hier. Alle Vermittler, die in Zukunft Investmentfonds vermitteln wollen, aber noch keine explizite Genehmigung dafür haben,
sollten jetzt nicht zögern, sondern sich schleunigst eine Erlaubnis holen. Auch Versicherungsvermittler mit Lizenz nach Paragraf 34d Gewerbeordnung sollten über diesen Schritt nachdenken. Dieser
eindringliche Rat kommt vom Branchenverband Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV).
VSAV-Vorstand Ralf-Werner Barth argumentiert: "Wir glauben, dass die...
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