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     502  0 Kommentare Stellungnahme des AfW: „Versicherungsvermittler benötigen keine 34f-Lizenz“

    Als Reaktion auf einen Rat des Verbands Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) hat der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW eine Stellungnahme veröffentlicht: Es gebe keinen Anlass zur Sorge. Versicherungsvermittler benötigten auch in Zukunft keine Finanzanlagenvermittlungslizenz.Die These hatte in der vergangenen Woche am Vermittlermarkt für Aufruhr gesorgt: Der Branchenverband Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) rät allen Versicherungsvermittlern, die zukünftig auch Investmentprodukte vermitteln wollen, sich kurz vor der Aufsichtsumstellung noch schnell eine 34f-Lizenz zu holen. Denn wenn erst einmal die Bafin für 34f-Vermittler zuständig sei, werde die Beantragung der Erlaubnis komplizierter.
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    Stellungnahme des AfW: „Versicherungsvermittler benötigen keine 34f-Lizenz“ Als Reaktion auf einen Rat des Verbands Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) hat der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW eine Stellungnahme veröffentlicht: Es gebe keinen Anlass zur Sorge. Versicherungsvermittler benötigten auch in Zukunft keine Finanzanlagenvermittlungslizenz.

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