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    DGAP-Adhoc  433  0 Kommentare Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: Vorläufige Nichtzahlung der zum Zinstermin 17.09.2019 fälligen Zinsen (deutsch)

    Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: Vorläufige Nichtzahlung der zum Zinstermin 17.09.2019 fälligen Zinsen

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    DGAP-Ad-hoc: Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG: Vorläufige Nichtzahlung der zum Zinstermin 17.09.2019 fälligen Zinsen

    13.09.2019 / 15:00 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Ad hoc Mitteilung

    Identität der Emittentin Deutsche Steuerberater-Versicherung Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG
    Poppelsdorfer Allee 24
    53115 Bonn

    ISIN DE000A13R483

    WKN A13R48

    Börsen: Freiverkehr in Frankfurt

    Identität der mitteilenden Person 1. Petra Albrecht, Vorstand p.albrecht@ds-versicherung.de
    0228/98213-52

    2. Martin Bollmann, Vorstand
    m.bollmann@ds-versicherung.de
    0228/98213-60

    Insiderinformation

    Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
    Nr. 596/2014

    Vorläufige Nichtzahlung der zum Zinstermin 17.09.2019 fälligen Zinsen

    Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 19.06.2019 hat die Emittentin die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung sowie den Verbrauch sämtlicher Eigenmittel und die Erwartung eines Fehlbetrags zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 veröffentlicht, der jedenfalls so hoch sein wird, dass er zu einem vollständigen Verzehr der Eigenmittel führt mit der Konsequenz, dass die Emittentin die Mindestkapitalanforderung nicht mehr erfüllt.

    Bei den begebenen Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 und S. 2 der Anleihebedingungen begründen die Schuldverschreibungen nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin zumindest gleichrangig sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas Anderes vorschreiben. Im Falle der Auflösung, der Liquidation, der Insolvenz oder eines der Abwendung der Insolvenz der Emittentin dienenden Verfahren stehen die Inhaberschuldverschreibungen nicht nachrangigen Ansprüchen aller anderen Gläubiger im Rang nach, so dass Zahlungen auf die Schuldverschreibungen erst erfolgen, wenn alle Ansprüche gegen die Emittentin aus nicht nachrangigen Verbindlichkeiten vollständig befriedigt sind. Nach Auffassung der Emittentin sind die Inhaberschuldverschreibungen zur Deckung des erwarteten Fehlbetrages zum 31.12.2018 heranzuziehen.

    Die Emittentin verhandelt vor diesem Hintergrund derzeit mit den Anleihegläubigern über Änderungen der Anleihebedingungen. In einer von der Emittentin zu diesem Zweck einberufenen Gläubigerversammlung haben die Anleihegläubiger am 19. August 2019 beschlossen, die Entscheidung über eine von der Emittentin vorgeschlagene Aufhebung der in § 3 der Anleihebedingungen enthaltenen Zinsverpflichtung erst nach Vorlage und Prüfung bestimmter Unterlagen treffen zu wollen.

    Die Emittentin hat sich vor diesem Hintergrund am 13.09.2019 entschieden, die zum nächsten Fälligkeitstermin am 17.09.2019 fällige Zinszahlung für den Zinszeitraum 17.09.2018 -16.09.2019 vorläufig nicht zu leisten, sondern zunächst die Entscheidung der Anleihegläubiger abzuwarten.

    Diese Information ist kursrelevant, weil sie unmittelbar die Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin betrifft, die mit den begebenen Inhaberschuldverschreibungen verbunden sind.

    Bekanntgabe der 13.09.2019/ 14.30 Uhr
    Insiderinformation über den Dienstleister
    EQS Group AG
    Karlstr. 47
    80333 München

    Bonn, den 13.09.2019

    Petra Albrecht Martin Bollmann

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    13.09.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG
    Poppelsdorfer Allee 24
    53115 Bonn
    Deutschland
    Telefon: 0228 - 98 213-0
    Fax: 0228 - 98 213-11
    E-Mail: info@ds-versicherung.de
    Internet: www.ds-versicherung.de
    ISIN: DE000A13R483
    WKN: A13R48
    Börsen: Freiverkehr in Frankfurt
    EQS News ID: 873375

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    873375 13.09.2019 CET/CEST

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