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    DGAP-Adhoc  491  0 Kommentare MS Industrie AG: Rückkauf eigener Aktien / Ergänzung zur AdHoc-Mitteilung vom 04.09.2019 (deutsch)

    MS Industrie AG: Rückkauf eigener Aktien / Ergänzung zur AdHoc-Mitteilung vom 04.09.2019

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    DGAP-Ad-hoc: MS Industrie AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf MS Industrie AG: Rückkauf eigener Aktien / Ergänzung zur AdHoc-Mitteilung vom 04.09.2019

    04.10.2019 / 12:09 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    München, 04. Oktober 2019

    AD HOC Mitteilung

    MS Industrie AG - Rückkauf eigener Aktien / Ergänzung zur AdHoc-Mitteilung vom 04.09.2019

    München, den 04. Oktober 2019. Der Vorstand der MS Industrie AG (WKN 585518; ISIN DE0005855183) teilt in Ergänzung zur AdHoc-Mitteilung vom 04.09.2019 hinsichtlich des beschlossenen Aktienrückkaufprogramms wie folgt mit:

    Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.

    Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juni 2017 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2019/20 dürfen zudem nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt.

    Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.

    Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 und die in dem Aktienrückkaufprogramm 2019/20 enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

    Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2019/20 zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.

    Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.ms-industrie.ag) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

    Der Vorstand der MS Industrie AG hatte am 04.09.2019 beschlossen, ein Programm zum Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Der Vorstand plant den Erwerb von bis zu 250.000 Aktien (dies entspricht rund 0,83% des heutigen Grundkapitals) bis zum 31. Dezember 2020. Die eigenen Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere für bestehende und künftige Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme und/oder als Gegenleistung im Rahmen der Beteiligung an Unternehmen, verwendet werden.

    Weitere Informationen:

    MS Industrie AG
    Brienner Straße 7
    80333 München
    Tel: 089/20500900
    Fax: 089/20500999
    Mail: info@ms-industrie.ag
    Internet: www.ms-industrie.ag

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    04.10.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: MS Industrie AG
    Brienner Straße 7
    80333 München
    Deutschland
    Telefon: +49 (0) 89 20 500 900
    Fax: +49 (0) 89 20 500 999
    E-Mail: info@ms-industrie.ag
    Internet: www.ms-industrie.ag
    ISIN: DE0005855183
    WKN: 585518
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
    EQS News ID: 885543

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    885543 04.10.2019 CET/CEST

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