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    Kinderwunschbehandlung  468  0 Kommentare Mehr Zuschüsse vom Staat, und welche Kosten sich absetzen lassen (FOTO)

    Neustadt a. d. W. (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    Ob IUI, IVF oder ICSI, es gibt viele Methoden der künstlichen
    Befruchtung - doch alle sind teuer. Immerhin haben der Bund und neun
    Bundesländer ihre Bezuschussung erhöht. Und immerhin lassen sich
    bestimmte Kosten der Kinderwunschbehandlung von der Steuer absetzen.
    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit
    den aktuellen Daten im Überblick.

    Mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren haben
    laut Bundesfamilienministerium einen unerfüllten Kinderwunsch
    (Pressemitteilung vom 18. September 2019). Nahezu jedes zehnte Paar
    ist demzufolge auf reproduktionsmedizinische Unterstützung
    angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen. Folgendes sind dabei die
    gängigsten Methoden:

    - Die Insemination (IUI) steht für die Samenübertragung direkt in
    die Gebärmutter. Kostenpunkt: ab 100 Euro zuzüglich Kosten für
    Medikamente.
    - Die In-Vitro-Fertilisation (IVF) ist eine Befruchtung im
    Reagenzglas. Kostenpunkt: rund 1.500 Euro inklusive Medikamente.
    - Bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) wird das
    Spermium des Mannes direkt in das Zytoplasma einer Eizelle
    eingespritzt. Kostenpunkt: rund 1.800 Euro inklusive
    Medikamente.

    Staatliche Zuschüsse für vier statt nur drei Behandlungszyklen

    Der Bund und neun Bundesländer gewähren Ehepaaren, die sich zur
    Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung nach Art der
    In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen
    Spermieninjektion (ICSI) unterziehen, ab sofort im ersten bis vierten
    Behandlungszyklus einen Behandlungskostenzuschuss - zuvor waren es
    lediglich drei Behandlungszyklen, die bezuschusst wurden.

    Bis zu 50 Prozent der Kosten, die ein Paar abzüglich des
    Krankenkassenanteils selbst zahlen muss, werden laut
    Bundesfamilienministerium bezuschusst. Dadurch kann sich der
    Eigenanteil auf bis zu 25 Prozent der Behandlungskosten reduzieren.

    Den vierten Versuch mussten betroffene Paare als Mitglieder der
    gesetzlichen Krankenkassen bislang komplett selbst zahlen. Ab sofort
    werden ihnen bis zu 50 Prozent ihrer Kosten bezuschusst.

    Auch Paare, die nicht verheiratet sind, erhalten in den sich
    beteiligenden Bundesländern höhere staatliche Zuschüsse, nämlich bis
    zu 12,5 Prozent für die erste und dritte Behandlung und bis zu 25
    Prozent für die vierte Behandlung.

    An der Initiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter
    Kinderlosigkeit" beteiligen sich die Bundesländer Berlin,
    Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Sachsen,
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