Kinderwunschbehandlung
Mehr Zuschüsse vom Staat, und welche Kosten sich absetzen lassen (FOTO)
Neustadt a. d. W. (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -
Ob IUI, IVF oder ICSI, es gibt viele Methoden der künstlichen
Befruchtung - doch alle sind teuer. Immerhin haben der Bund und neun
Bundesländer ihre Bezuschussung erhöht. Und immerhin lassen sich
bestimmte Kosten der Kinderwunschbehandlung von der Steuer absetzen.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit
den aktuellen Daten im Überblick.
- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -
Ob IUI, IVF oder ICSI, es gibt viele Methoden der künstlichen
Befruchtung - doch alle sind teuer. Immerhin haben der Bund und neun
Bundesländer ihre Bezuschussung erhöht. Und immerhin lassen sich
bestimmte Kosten der Kinderwunschbehandlung von der Steuer absetzen.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit
den aktuellen Daten im Überblick.
Mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren haben
laut Bundesfamilienministerium einen unerfüllten Kinderwunsch
(Pressemitteilung vom 18. September 2019). Nahezu jedes zehnte Paar
ist demzufolge auf reproduktionsmedizinische Unterstützung
angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen. Folgendes sind dabei die
gängigsten Methoden:
- Die Insemination (IUI) steht für die Samenübertragung direkt in
die Gebärmutter. Kostenpunkt: ab 100 Euro zuzüglich Kosten für
Medikamente.
- Die In-Vitro-Fertilisation (IVF) ist eine Befruchtung im
Reagenzglas. Kostenpunkt: rund 1.500 Euro inklusive Medikamente.
- Bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) wird das
Spermium des Mannes direkt in das Zytoplasma einer Eizelle
eingespritzt. Kostenpunkt: rund 1.800 Euro inklusive
Medikamente.
Staatliche Zuschüsse für vier statt nur drei Behandlungszyklen
Der Bund und neun Bundesländer gewähren Ehepaaren, die sich zur
Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung nach Art der
In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen
Spermieninjektion (ICSI) unterziehen, ab sofort im ersten bis vierten
Behandlungszyklus einen Behandlungskostenzuschuss - zuvor waren es
lediglich drei Behandlungszyklen, die bezuschusst wurden.
Bis zu 50 Prozent der Kosten, die ein Paar abzüglich des
Krankenkassenanteils selbst zahlen muss, werden laut
Bundesfamilienministerium bezuschusst. Dadurch kann sich der
Eigenanteil auf bis zu 25 Prozent der Behandlungskosten reduzieren.
Den vierten Versuch mussten betroffene Paare als Mitglieder der
gesetzlichen Krankenkassen bislang komplett selbst zahlen. Ab sofort
werden ihnen bis zu 50 Prozent ihrer Kosten bezuschusst.
Auch Paare, die nicht verheiratet sind, erhalten in den sich
beteiligenden Bundesländern höhere staatliche Zuschüsse, nämlich bis
zu 12,5 Prozent für die erste und dritte Behandlung und bis zu 25
Prozent für die vierte Behandlung.
An der Initiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter
Kinderlosigkeit" beteiligen sich die Bundesländer Berlin,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Sachsen,
laut Bundesfamilienministerium einen unerfüllten Kinderwunsch
(Pressemitteilung vom 18. September 2019). Nahezu jedes zehnte Paar
ist demzufolge auf reproduktionsmedizinische Unterstützung
angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen. Folgendes sind dabei die
gängigsten Methoden:
- Die Insemination (IUI) steht für die Samenübertragung direkt in
die Gebärmutter. Kostenpunkt: ab 100 Euro zuzüglich Kosten für
Medikamente.
- Die In-Vitro-Fertilisation (IVF) ist eine Befruchtung im
Reagenzglas. Kostenpunkt: rund 1.500 Euro inklusive Medikamente.
- Bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) wird das
Spermium des Mannes direkt in das Zytoplasma einer Eizelle
eingespritzt. Kostenpunkt: rund 1.800 Euro inklusive
Medikamente.
Staatliche Zuschüsse für vier statt nur drei Behandlungszyklen
Der Bund und neun Bundesländer gewähren Ehepaaren, die sich zur
Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung nach Art der
In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen
Spermieninjektion (ICSI) unterziehen, ab sofort im ersten bis vierten
Behandlungszyklus einen Behandlungskostenzuschuss - zuvor waren es
lediglich drei Behandlungszyklen, die bezuschusst wurden.
Bis zu 50 Prozent der Kosten, die ein Paar abzüglich des
Krankenkassenanteils selbst zahlen muss, werden laut
Bundesfamilienministerium bezuschusst. Dadurch kann sich der
Eigenanteil auf bis zu 25 Prozent der Behandlungskosten reduzieren.
Den vierten Versuch mussten betroffene Paare als Mitglieder der
gesetzlichen Krankenkassen bislang komplett selbst zahlen. Ab sofort
werden ihnen bis zu 50 Prozent ihrer Kosten bezuschusst.
Auch Paare, die nicht verheiratet sind, erhalten in den sich
beteiligenden Bundesländern höhere staatliche Zuschüsse, nämlich bis
zu 12,5 Prozent für die erste und dritte Behandlung und bis zu 25
Prozent für die vierte Behandlung.
An der Initiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter
Kinderlosigkeit" beteiligen sich die Bundesländer Berlin,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Sachsen,